Bei negativen Äußerungen in Bewertungsportalen stellt sich für den Betroffenen regelmäßig die Frage, wie der schädigende Kommentar wieder aus dem Netz gelangt. Will man herausfinden, ob ein Löschungs- oder Unterlassungsanspruch besteht, kollidieren regelmäßig das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und das Recht auf freie Meinungsäußerung des Kommentators. Jüngst sind zwei gerichtliche Entscheidungen ergangen, die die Meinungsfreiheit stärken und es erschweren, schädigende Kommentare wieder zu löschen.