Preisangaben richtig gestalten

Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) muss jeder Online-Händler, der Waren an Verbraucher verkauft,  Preise „einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile“ angeben. Sofern Sie die Waren sowohl mit Brutto- als auch mit Nettopreise auszeichnen, sind die Bruttopreise hervorzuheben.

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