Filesharing-Abmahnungen
Per Filesharing geben Internetnutzer Dateien weiter. Das können Bilder sein, Filme, Musik, Software. Ein Nutzer stellt sie auf einer sogenannten Tauschbörse (z. B. Torrent, eMule) zum Download bereit, andere greifen darauf zu. Und die Urheberrechte? Die sind in solchen Fällen schnell verletzt. Denn häufig ist der Anbieter der Dateien weder deren Urheber, noch besitzt er eine entsprechende Lizenz zur Weitergabe. Sobald der wirkliche Rechtsinhaber bemerkt, dass seine Dateien über die Tauschbörse kursieren, wird er urheberrechtliche Abmahnungen schicken. An die Inhaber der Internetanschlüsse, über die seine Dateien heruntergeladen wurden. Diese Abmahnungen enthalten in der Regel zweierlei: einerseits die Aufforderung zur Einstellung der Handlung für die Zukunft (Unterlassungsanspruch). Andererseits die Forderung von Schadensersatz sowie der Erstattung der entstandenen Anwaltskosten. Nachfolgend können Sie sich über die häufigsten Fragen zu diesem Thema vorab informieren. Darüber hinaus steht Ihnen Rechtsanwalt Giel für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
Notfall-Checkliste:
- Nichts vorschnell unterschreiben
- Keine Zahlungen leisten
- Nicht mit der Gegenseite kommunizieren
- Fristen in der Abmahnung beachten
- Frühestmöglich durch Fachanwalt prüfen lassen