Ihr Spezialist für IT-Recht

Die Vorteile und Chancen der neuen Medien sind grenzenlos – und mit ihnen die Fragen und Herausforderungen, vor die sie Sie stellen. Als Selbständiger wie als Verantwortlicher eines KMU.

Es geht um Verträge, die Sie abschließen, um den Schutz Ihrer Entwicklungen, Urheberrechte, Daten und Markenrechte. Um die Rechtssicherheit Ihrer Präsenz in den Sozialen Medien, Ihrer Multimedia-Kampagnen, AGB oder Ihres Onlineportals.

Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Zudem besitze ich die nach Art. 37 (5) DSGVO erforderliche Fachkunde im Datenschutzrecht und stehe Ihnen daher als zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Viele KMU sind gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen und vergleichen Sie die Vorteile gegenüber einem internen Datenschutzbeauftragten. Als spezialisierter Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter kann ich Sie bei Ihrer Datenschutz-Compliance effektiv und kostengünstig unterstützen.

Partner für Ihr Unternehmen

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht unterstütze ich Sie zuverlässig und kompetent bei sämtlichen Angelegenheiten rund um das Vertragsrecht, den Datenschutz und den gewerblichen Rechtsschutz in den elektronischen Medien.

Ich berate Mittelständler, kleine Unternehmen und Start-Ups, Mandanten aus der öffentlichen Verwaltung, dem E-Commerce, dem Marketing und Verlagswesen wie auch Softwareentwickler, Internetagenturen oder Betreiber von Onlineportalen und Onlineshops.

Details zu meinen Leistungen und meiner Qualifikation finden Sie auf den Folgeseiten.

Was ist Ihr aktuelles Anliegen?

Buchen Sie sich gratis und unverbindlich ein vertrauliches Erstgespräch. Im Termin (Telefon oder Videokonferenz) schildern Sie mir Ihr Anliegen und ich empfehle Ihnen meine beste Lösung dazu.



IT-Recht

Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag über Hardware und Software, SAAS-Vertrag, Plattformvertrag

Datenschutzrecht

Datenschutzaudit, Datenschutzprüfung, externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsvertrag, TOM, DSGVO, BDSG

E-Commerce

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Onlineshop + Amazon + eBay, Widerrufsrecht, Impressum, Shop-Prüfung


Unterlassungserklärung gefordert?

Sie haben eine Abmahnung erhalten – darin die Aufforderung, fristgemäß eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mein Rat: Unterzeichnen Sie nichts ungeprüft! Der Abmahnende formuliert die Unterlassungserklärung immer allein in seinem Interesse. Selbst wenn sie gerechtfertigt sein mag, lässt sich ihr Inhalt häufig noch ändern und zu Ihren Gunsten mildern. Beispielsweise hinsichtlich eines Schuldanerkenntnisses, das Ihr Gegner möglicherweise fordert, oder mit Blick auf eine festzusetzende Vertragsstrafe.
Gerne überprüfe ich die Abmahnung für Sie und erstelle eine modifizierte Unterlassungserklärung. Wahren Sie die gesetzte Frist und sprechen Sie mich zeitnah an.

Rechtsanwalt Giel

Rechtssicherer Onlineshop

Als Webshop-Betreiber laufen Sie leicht Gefahr, wegen fehlerhafter Rechtstexte abgemahnt zu werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) etwa, Impressum und Widerrufsbelehrung müssen sorgfältig verfasst sein, wenn sie als rechtswirksame und rechtssichere Grundlage Ihres Onlineangebots dienen sollen. Generell gilt es, die eigenen Webseiten genau im Auge zu behalten, um Wettbewerbern eine möglichst geringe Angriffsfläche zu bieten.
Ich prüfe Ihre Internetinhalte und formuliere AGB und weitere Texte, die die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Webshops wirksam festlegen.

Rechtsanwalt Giel

Die Bewertungen auf ProvenExpert werden von Rechtsanwalt Giel nach Prüfung auf Echtheit (Namensabgleich) individuell freigeschaltet.


Telefonische Terminvereinbarung:

06071 – 928135

Ich freue mich auf Ihren Anruf.
Gerne stelle ich Ihnen meine rechtlichen Kompetenzen zur Verfügung, um mit Ihnen zusammen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

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