Gewährleistungsausschluss in AGB zwischen Unternehmern
Im B2B-Bereich können Unternehmer Gewährleistungsrechte in AGB flexibler gestalten. Ein vollständiger Ausschluss ist möglich, jedoch nur unter Einhaltung gesetzlicher Grenzen. Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden bleibt stets bestehen. Klare, differenzierte Klauseln erhöhen die Rechtssicherheit und vermeiden unangemessene Benachteiligungen.
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