Checkliste Datenschutz-Folgenabschätzung
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist bei risikoreichen Datenverarbeitungen nach Art. 35 DSGVO verpflichtend. Sie hilft, Datenschutzrisiken systematisch zu erkennen, zu bewerten und durch technische sowie organisatorische Maßnahmen zu minimieren. Eine sorgfältig dokumentierte DSFA stärkt die Rechtssicherheit, schützt vor Bußgeldern und fördert das Vertrauen von Kunden und Aufsichtsbehörden.
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