Wenn die Abmahnung ins Haus flattert
Sie öffnen Ihre Post und finden ein Schreiben der Kanzlei Grün Law vor. Der Vorwurf: unerlaubte E-Mail-Werbung. Die Forderung: mehrere Hundert Euro. Ihr erster Impuls ist vielleicht Ärger, Verwirrung oder Sorge.
Damit sind Sie nicht allein. Ich erlebe momentan in meiner Praxis eine deutliche Zunahme solcher Fälle. Allein in den letzten Wochen haben mich mehrere Mandanten mit identischen Abmahnungen dieser Kanzlei kontaktiert. Für Unternehmen und Selbstständige, die E-Mail-Marketing betreiben, bedeutet dies ein deutlich erhöhtes Compliance- und Kostenrisiko.
Diese Situation ist für viele Betroffene belastend. Sie haben möglicherweise in gutem Glauben gehandelt, vielleicht sogar eine Einwilligung eingeholt – und nun werden Sie mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert.
- Wenn die Abmahnung ins Haus flattert
- Das Wichtigste im Überblick
- Die rechtlichen Grundlagen der E-Mail-Werbung
- Die aktuellen Abmahnungen durch Grün Law
- Praktische Handlungsempfehlungen bei Erhalt einer Abmahnung
- Wie Sie künftige Abmahnungen vermeiden
- Besonderheiten bei den aktuellen Grün Law Abmahnungen
- Ihre Rechte und Verteidigungsmöglichkeiten
- Checkliste: So reagieren Sie richtig
- Handlungsempfehlung
- Häufig gestellte Fragen
Das Wichtigste im Überblick
- Aktuelle Abmahnungen: Die Kanzlei Grün Law verschickt derzeit in größerem Umfang Abmahnungen wegen angeblich unerlaubter E-Mail-Werbung mit Forderungen von durchschnittlich 688,12 EUR (388,12 EUR Rechtsanwaltskosten plus 300 EUR Schadensersatz)
- Keine Panik: Eine Abmahnung bedeutet nicht automatisch, dass Sie im Unrecht sind – prüfen Sie zunächst genau, ob die Vorwürfe berechtigt sind und welche Einwilligung vorlag
- Schnelles Handeln erforderlich: Ignorieren Sie die Abmahnung nicht, sondern reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist mit fachkundiger Unterstützung, um weitere Kosten und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden
Die rechtlichen Grundlagen der E-Mail-Werbung
Das Versenden von Werbe-E-Mails ohne ausdrückliche Einwilligung ist in Deutschland streng geregelt. Die zentrale Rechtsgrundlage finden Sie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
§ 7 UWG verbietet unzumutbare Belästigungen durch Werbung unter Verwendung elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten. Diese Regelung soll Verbraucher und Unternehmen vor unerwünschter Werbeflut schützen. Das Gesetz stellt das sogenannte Opt-in-Prinzip auf: E-Mail-Werbung ist nur dann zulässig, wenn der Empfänger vorher aktiv zugestimmt hat.
Ergänzend greift die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Art. 6 DSGVO, der eine rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten nur auf Grundlage einer Einwilligung oder anderer Rechtsgrundlagen erlaubt. Bei E-Mail-Werbung ist die E-Mail-Adresse ein personenbezogenes Datum, dessen Verwendung entsprechend geschützt ist.
Die aktuellen Abmahnungen durch Grün Law
Zur Zeit beobachte ich in meiner Kanzlei eine auffällige Häufung von Abmahnungen durch die Kanzlei Grün Law. Das Muster ist dabei stets dasselbe: Unternehmen und Selbstständige erhalten Abmahnschreiben, in denen ihnen vorgeworfen wird, unerlaubte Werbe-E-Mails verschickt zu haben.
Die Forderungen belaufen sich typischerweise auf 688,12 EUR, aufgeteilt in 388,12 EUR Rechtsanwaltskosten und pauschal 300 EUR Schadensersatz. Diese Summen mögen zunächst moderat erscheinen, summieren sich aber schnell, wenn mehrere Abmahnungen gleichzeitig eingehen oder wenn die Sache eskaliert.
Charakteristisch für diese Abmahnwelle ist die standardisierte Vorgehensweise. Die Schreiben sind nahezu identisch formuliert, die Fristen kurz bemessen und der Ton bestimmt. Viele Betroffene berichten, dass sie sich von der Situation überrumpelt fühlen und unter Druck gesetzt werden, schnell zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Was steckt dahinter? Solche Abmahnungen sind ein bekanntes Phänomen im Wettbewerbsrecht. Spezialisierte Kanzleien oder deren Mandanten nutzen Verstöße gegen das UWG systematisch, um rechtskonformes Handeln zu erzwingen. Das ist grundsätzlich legal, bewegt sich aber in einem Graubereich zwischen berechtigter Rechtsdurchsetzung und missbräuchlicher Abmahnpraxis.
Für Sie als Betroffene bedeutet das: Nehmen Sie die Abmahnung ernst, aber verfallen Sie nicht in blinden Aktionismus. Eine sorgfältige Prüfung ist jetzt entscheidend.
Praktische Handlungsempfehlungen bei Erhalt einer Abmahnung
Wenn Sie eine Abmahnung von Grün Law oder einer anderen Kanzlei erhalten, sollten Sie strukturiert vorgehen.
Erste Reaktion: Ruhe bewahren
Lassen Sie sich nicht von der Fristsetzung unter Druck setzen. Eine Abmahnung ist kein Gerichtsbeschluss und keine Behördenentscheidung. Sie haben Zeit, die Situation sorgfältig zu prüfen. Allerdings sollten Sie die Frist auch nicht komplett verstreichen lassen, da dies zu einer Eskalation der Situation und zu einer Klage führen kann.
Dokumentation sichern
Sammeln Sie sofort alle relevanten Unterlagen: die abgemahnte E-Mail, Ihre E-Mail-Marketing-Protokolle, Einwilligungsnachweise, Newsletter-Anmeldebestätigungen, technische Logs Ihres Newsletter-Systems und jegliche Kommunikation mit dem Abmahnenden. Diese Dokumentation ist das Fundament für die rechtliche Bewertung Ihres Falls.
Keine voreiligen Zahlungen
Überweisen Sie nicht einfach den geforderten Betrag, um die Sache „schnell vom Tisch zu haben“. Eine Zahlung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und macht eine spätere Abwehr unmöglich. Zudem unterzeichnen Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung, ohne deren Tragweite zu verstehen.
Fachkundige Prüfung einholen
Lassen Sie die Abmahnung von einem Anwalt mit Erfahrung im IT-Recht und Wettbewerbsrecht prüfen. Eine fundierte rechtliche Einschätzung kostet Sie deutlich weniger als eine falsche Reaktion. In meiner Beratungspraxis analysiere ich zunächst, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob die Forderungen angemessen sind und welche Verteidigungsoptionen bestehen.
Bei der Bewältigung dieser Situation kann ich Sie umfassend beraten. Gemeinsam analysieren wir Ihren Fall, entwickeln eine Strategie und setzen diese konsequent um – bundesweit per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail.
Wie Sie künftige Abmahnungen vermeiden
Die beste Strategie ist natürlich, Abmahnungen von vornherein zu vermeiden. Mit den richtigen Vorkehrungen können Sie Ihr Abmahnrisiko erheblich reduzieren.
Rechtskonforme Einwilligungen einholen
Implementieren Sie ein Double-Opt-in-Verfahren für Ihren Newsletter. Der Nutzer meldet sich an, erhält eine Bestätigungsmail und muss dort nochmals seine Anmeldung bestätigen. Erst dann dürfen Sie Werbemails versenden. Dokumentieren Sie jeden Schritt: Anmeldezeitpunkt, IP-Adresse, Bestätigungszeitpunkt und den genauen Wortlaut der Einwilligungserklärung.
Transparente Information
Informieren Sie bei der Anmeldung klar und verständlich darüber, was den Nutzer erwartet: Wie oft werden E-Mails verschickt? Welche Inhalte gibt es? Wie kann man sich abmelden? Diese Transparenz schafft Vertrauen und ist rechtlich geboten.
Einfache Abmeldemöglichkeit
Jede Werbe-E-Mail muss einen funktionierenden Abmeldelink enthalten, der mit einem Klick zur Abmeldung führt. Komplizierte Abmeldeprozesse, die eine Anmeldung erfordern oder mehrere Schritte umfassen, sind rechtlich bedenklich und kundenunfreundlich.
Regelmäßige Listenbereinigung
Prüfen Sie regelmäßig Ihre E-Mail-Listen. Entfernen Sie inaktive Adressen, prüfen Sie die Qualität Ihrer Einwilligungen und löschen Sie Adressen, bei denen Sie sich nicht mehr sicher sind, ob eine wirksame Einwilligung vorliegt. Lieber eine kleinere, aber rechtssichere Liste als eine große mit Abmahnrisiken.
Datenschutzkonforme Systeme nutzen
Setzen Sie Newsletter-Tools ein, die DSGVO-konform arbeiten und Ihnen die Nachweisführung erleichtern. Achten Sie darauf, dass diese Tools in der EU gehostet werden und entsprechende Auftragsdatenverarbeitungsverträge vorliegen.
Schulung Ihrer Mitarbeiter
Wenn mehrere Personen in Ihrem Unternehmen Zugriff auf E-Mail-Marketing haben, schulen Sie diese regelmäßig zu den rechtlichen Anforderungen. Ein einzelner Fehler durch einen uninformierten Mitarbeiter kann zu einer kostspieligen Abmahnung führen.
Rechtliche Beratung
Lassen Sie Ihre E-Mail-Marketing-Prozesse einmalig von einem Fachanwalt überprüfen. Diese Investition zahlt sich aus, denn sie beugt teuren Abmahnungen vor. Als Fachanwalt für IT-Recht biete ich Ihnen eine umfassende Prüfung Ihrer Marketingprozesse und entwickle mit Ihnen rechtssichere Lösungen.
Besonderheiten bei den aktuellen Grün Law Abmahnungen
Die derzeitigen Abmahnungen durch Grün Law weisen einige Besonderheiten auf, die Sie kennen sollten.
Standardisierte Forderungen
Die Forderungen sind in allen mir bekannten Fällen identisch: 388,12 EUR Anwaltskosten plus 300 EUR Schadensersatz. Diese Standardisierung deutet darauf hin, dass die Abmahnungen „industriell“ abgewickelt werden. Für Sie bedeutet das: Die Gegenseite wird vermutlich nicht bereit sein, über die Berechtigung der Abmahnung zu diskutieren, aber möglicherweise über die Höhe der Forderungen.
Kurze Fristen
Die gesetzten Fristen sind oft knapp bemessen, um Druck aufzubauen. Lassen Sie sich davon nicht zu überstürzten Reaktionen verleiten. Eine angemessene Fristverlängerung ist in der Regel durchsetzbar, wenn Sie signalisieren, dass Sie die Sache ernst nehmen und zeitnah reagieren werden.
Vergleichsbereitschaft
Aus meiner Erfahrung zeigt sich, dass trotz des harten Tons in den Abmahnschreiben oft Vergleichsbereitschaft besteht. Wenn Sie anwaltlich vertreten sind und konstruktiv verhandeln, lassen sich die Forderungen häufig reduzieren. Die Gegenseite weiß, dass ein Gerichtsverfahren für beide Seiten riskant und kostspielig ist.
Ihre Rechte und Verteidigungsmöglichkeiten
Auch wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sind Sie nicht rechtlos. Es gibt mehrere Verteidigungslinien.
Berechtigung der Abmahnung anzweifeln
Prüfen Sie genau, ob die Vorwürfe zutreffen. Haben Sie wirklich an die behauptete Adresse Werbung verschickt? Liegt möglicherweise doch eine Einwilligung vor, die Sie nachweisen können? Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass der Abmahnende selbst rechtsmissbräuchlich handelt?
Verhältnismäßigkeit der Forderungen
Die geforderten Kosten müssen sich am Streitwert orientieren und dürfen nicht überhöht sein. Bei einfachen Fällen von E-Mail-Werbung sind die geforderten 388,12 EUR durchaus marktüblich, aber nicht unverhandelbar.
Verfahrensfehler der Abmahnenden
Enthält die Abmahnung formale Fehler? Ist die Abmahnung hinreichend bestimmt? Wurde eine angemessene Frist gesetzt? Ist die Unterlassungserklärung überzogen formuliert? Solche Verfahrensfehler können Ansatzpunkte für eine Abwehr sein.
Verjährung
Wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Kenntnis des Anspruchsberechtigten vom Verstoß. Wenn die abgemahnte E-Mail schon länger zurückliegt und der Abmahnende nachweislich früher davon Kenntnis hatte, könnte Verjährung eingetreten sein.
Checkliste: So reagieren Sie richtig
Wenn Sie eine Abmahnung wegen E-Mail-Werbung erhalten, arbeiten Sie diese Checkliste Schritt für Schritt ab:
- Frist notieren: Markieren Sie sich den letzten Tag der gesetzten Frist deutlich im Kalender
- Ruhe bewahren: Lassen Sie sich nicht zu überstürzten Zahlungen oder Unterschriften drängen
- Dokumentation sammeln: Sichern Sie alle relevanten E-Mails, Protokolle und Einwilligungsnachweise
- Abmahnung prüfen lassen: Kontaktieren Sie einen im IT-Recht erfahrenen Rechtsanwalt für eine rechtliche Bewertung
- Keine Zahlung ohne Prüfung: Überweisen Sie nichts, bevor die rechtliche Situation geklärt ist
- Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen: Lassen Sie sich eine modifizierte Fassung erstellen
- Gegendarstellung vorbereiten: Falls die Abmahnung unberechtigt ist, lassen Sie eine fundierte Abwehrreaktion formulieren
- Verhandlung führen: Versuchen Sie, die Forderungen auf ein angemessenes Maß zu reduzieren
- Prozesse überarbeiten: Nutzen Sie den Vorfall, um Ihre E-Mail-Marketing-Prozesse rechtssicher zu gestalten
- Mitarbeiter informieren: Schulen Sie Ihr Team, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen
Mit dieser strukturierten Vorgehensweise behalten Sie die Kontrolle über die Situation und minimieren finanzielle und rechtliche Risiken.
Handlungsempfehlung
Eine Abmahnung wegen unerlaubter E-Mail-Werbung ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Die aktuellen Abmahnungen durch die Kanzlei Grün Law ist ein ernstzunehmender Trend, der viele Unternehmen und Selbstständige betrifft. Die Forderungen von rund 688 EUR mögen auf den ersten Blick nicht existenzbedrohend erscheinen, können aber erhebliche Folgekosten nach sich ziehen, wenn Sie falsch reagieren.
Entscheidend ist, dass Sie die Abmahnung weder ignorieren noch blind akzeptieren. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung zeigt Ihnen, ob die Vorwürfe berechtigt sind und wie Sie Ihre Kosten minimieren können. In vielen Fällen lassen sich durch geschicktes Verhandeln und eine modifizierte Unterlassungserklärung akzeptable Lösungen finden.
Langfristig ist es wichtig, dass Sie Ihre E-Mail-Marketing-Prozesse auf rechtssichere Füße stellen. Mit einem sauberen Double-Opt-in-Verfahren, transparenter Information und einer einfachen Abmeldemöglichkeit reduzieren Sie Ihr Abmahnrisiko erheblich. Diese Investition in Compliance zahlt sich aus – nicht nur durch vermiedene Abmahnungen, sondern auch durch das Vertrauen, das Sie bei Ihren Kunden aufbauen.
Sollten Sie eine Abmahnung von Grün Law oder einer anderen Kanzlei erhalten haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter berate ich Sie umfassend zu allen Aspekten des E-Mail-Marketings und der Abwehrstrategien. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Ihre Interessen schützt und gleichzeitig rechtssicher ist.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich die geforderten 688,12 EUR sofort bezahlen?
Nein, Sie sollten nichts überstürzen. Zahlen Sie erst, nachdem die rechtliche Berechtigung der Forderung geklärt ist. Eine vorschnelle Zahlung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und macht eine spätere Gegenwehr unmöglich. Lassen Sie die Abmahnung zunächst anwaltlich prüfen.
Kann ich die Unterlassungserklärung einfach unterschreiben, um die Sache schnell zu erledigen?
Das ist nicht ratsam. Die beigefügten Unterlassungserklärungen sind oft überzogen formuliert und enthalten hohe Vertragsstrafen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung, die auf das wirklich Notwendige beschränkt ist, schützt Ihre Interessen besser und vermeidet künftige Risiken.
Was passiert, wenn ich die Abmahnung ignoriere?
Der Abmahnende kann dann eine einstweilige Verfügung beantragen oder Klage einreichen, was die Kosten erheblich erhöht. Zudem können Sie im Eilverfahren keine ausführliche Verteidigung vorbringen. Nehmen Sie die Abmahnung ernst und reagieren Sie fristgerecht.
Ich habe ein Double-Opt-in-Verfahren verwendet – kann ich trotzdem abgemahnt werden?
Ja, wenn das Verfahren nicht korrekt umgesetzt wurde oder Sie die Nachweise nicht dokumentiert haben. Auch technische Fehler oder unklare Formulierungen bei der Einwilligung können zu Problemen führen. Lassen Sie prüfen, ob Ihr Double-Opt-in-Verfahren wirklich allen rechtlichen Anforderungen entspricht.
Wie lange habe ich Zeit zu reagieren?
Die in der Abmahnung gesetzte Frist ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber Sie sollten sie ernst nehmen. Typischerweise werden 7 bis 14 Tage gesetzt. Wenn Sie mehr Zeit benötigen, können Sie eine angemessene Fristverlängerung beantragen, sollten aber dabei signalisieren, dass Sie die Angelegenheit ernst nehmen.
Haftet mein Mitarbeiter, der die E-Mail verschickt hat?
Grundsätzlich haftet das Unternehmen für wettbewerbsrechtliche Verstöße seiner Mitarbeiter nach außen. Intern könnte ein Rückgriff möglich sein, wenn der Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. In der Praxis ist eine interne Haftung aber selten, wenn der Mitarbeiter im Rahmen seiner Arbeitsaufgaben gehandelt hat.
Kann ich gegen die Abmahnung vorgehen, wenn sie missbräuchlich ist?
Ja, bei rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen können Sie eine negative Feststellungsklage erheben oder Gegenansprüche geltend machen. Allerdings muss der Missbrauch klar nachweisbar sein, was in der Praxis schwierig ist. Wichtiger ist oft, die Berechtigung der konkreten Vorwürfe zu prüfen.
Wie kann ich künftig solche Abmahnungen vermeiden?
Implementieren Sie ein rechtssicheres Double-Opt-in-Verfahren, dokumentieren Sie alle Einwilligungen sorgfältig, bieten Sie eine einfache Abmeldemöglichkeit und schulen Sie Ihre Mitarbeiter. Eine einmalige rechtliche Prüfung Ihrer E-Mail-Marketing-Prozesse durch einen Fachanwalt ist eine lohnende Investition.
