Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) muss jeder Online-Händler, der Waren an Verbraucher verkauft, Preise „einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile“ angeben. Sofern Sie die Waren sowohl mit Brutto- als auch mit Nettopreise auszeichnen, sind die Bruttopreise hervorzuheben.