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Datenschutzbeauftragter für sensible Daten: Ihr Schutzschild im digitalen Zeitalter

In unserer digitalisierten Geschäftswelt verarbeiten Unternehmen täglich eine Vielzahl personenbezogener Daten. Während bereits alle personenbezogenen Daten einem besonderen Schutz unterliegen, gelten für sensible Daten noch schärfere Bestimmungen. Diese besondere Kategorie personenbezogener Daten birgt bei unsachgemäßer Handhabung erhebliche Risiken für die betroffenen Personen.

Sensible Daten können bei Missbrauch oder unerlaubter Weitergabe zu Diskriminierung, gesellschaftlicher Ausgrenzung oder erheblichen persönlichen Nachteilen führen. Aus diesem Grund hat der europäische Gesetzgeber in der Datenschutz-Grundverordnung besonders strenge Regelungen für diese Datenarten geschaffen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Ein Datenschutzbeauftragter ist bei der Verarbeitung sensibler Daten oft gesetzlich vorgeschrieben und fungiert als zentrale Anlaufstelle für alle datenschutzrechtlichen Fragen 
  • Sensible Daten umfassen Gesundheitsdaten, biometrische Daten, Informationen zur sexuellen Orientierung sowie politische und religiöse Überzeugungen 
  • Die DSGVO stellt besonders hohe Anforderungen an den Umgang mit sensiblen Daten und sieht drastische Bußgelder bei Verstößen vor

Was sind sensible Daten nach der DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung definiert in Artikel 9 verschiedene Kategorien besonderer personenbezogener Daten, die als sensible Daten gelten. Diese Auflistung ist abschließend und umfasst: 

  • Daten über die rassische und ethnische Herkunft 
  • Politische Meinungen und Überzeugungen 
  • Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen 
  • Gewerkschaftszugehörigkeit 
  • Genetische Daten zur eindeutigen Identifizierung 
  • Biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung 
  • Gesundheitsdaten jeder Art 
  • Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung

Diese Kategorien sind bewusst weit gefasst, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten. Bereits die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder die Äußerung bestimmter Ansichten kann unter den Schutz dieser Bestimmungen fallen.

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten bei sensiblen Daten

Ein Datenschutzbeauftragter nimmt bei der Verarbeitung sensibler Daten eine Schlüsselposition ein. Er fungiert als Bindeglied zwischen Unternehmen, Mitarbeitern und Aufsichtsbehörden und überwacht, ob alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten bei sensiblen Daten umfassen die Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, die Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und die Beratung bei der Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen. Darüber hinaus dient er als erste Anlaufstelle für Betroffene, die Fragen zum Umgang mit ihren sensiblen Daten haben.

Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Fachanwalt für Informationstechnologierecht bietet Rechtsanwalt Giel Unternehmen die erforderliche fachliche Qualifikation und praktische Erfahrung für den rechtskonformen Umgang mit sensiblen Daten.

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?

Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn im Unternehmen mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, oder wenn das Unternehmen Verarbeitungen durchführt, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung bedürfen, oder wenn die Verarbeitung von Daten die Kerntätigkeit des Unternehmens darstellt und eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung betroffener Personen oder eine umfangreiche Verarbeitung sensibler Daten erforderlich macht (vgl. § 38 BDSG, Art. 37 DSGVO).

Besondere Herausforderungen bei der Verarbeitung sensibler Daten

Die Verarbeitung sensibler Daten stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen, die über die allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen hinausgehen. Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt aus Artikel 9 DSGVO bedeutet, dass die Verarbeitung sensibler Daten grundsätzlich verboten ist, es sei denn, es liegt eine der in der Verordnung genannten Ausnahmen vor.

Diese Ausnahmen sind eng gefasst und umfassen beispielsweise die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person, die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Arbeitsrecht oder die Wahrung lebenswichtiger Interessen. Jede Verarbeitung sensibler Daten muss daher sorgfältig geprüft und dokumentiert werden.

Internationale Aspekte beim Schutz sensibler Daten

Unternehmen, die international tätig sind, müssen beim Umgang mit sensiblen Daten besondere Vorsicht walten lassen. Nicht alle Länder bieten das gleiche Schutzniveau wie die Europäische Union, und Datentransfers in Drittländer sind oft mit zusätzlichen Anforderungen verbunden.

Die Übermittlung sensibler Daten in Drittländer ist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Dazu gehören insbesondere die Einhaltung der Standardvertragsklauseln (SCC) der EU, Zertifizierung zum Data Privacy Framework, Binding Corporate Rules (BCR) oder die Nutzung von Drittländern mit einem angemessenen Schutzniveau gemäß Angaben der EU-Kommission, sowie die zusätzliche Berücksichtigung der spezifischen Risiken, die mit der Verarbeitung sensibler Daten in Drittländern verbunden sind.

Praktische Tipps für den Umgang mit sensiblen Daten

Unternehmen, die sensible Daten verarbeiten, sollten zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme durchführen. Dabei geht es darum, alle Verarbeitungstätigkeiten zu identifizieren, bei denen sensible Daten eine Rolle spielen. Diese Analyse bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.

Die Dokumentation ist bei sensiblen Daten besonders wichtig. Jede Verarbeitung muss nachvollziehbar dokumentiert werden, einschließlich der Rechtsgrundlage, der Zwecke und der getroffenen Schutzmaßnahmen. Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sollte bei sensiblen Daten besonders detailliert geführt werden.

Schulungen der Mitarbeiter sind ein weiterer wichtiger Baustein. Alle Personen, die mit sensiblen Daten in Berührung kommen, müssen über die besonderen Anforderungen und Risiken aufgeklärt werden. Regelmäßige Schulungen helfen dabei, das Bewusstsein für den Datenschutz zu schärfen und Fehler zu vermeiden.

Bei der Auswahl von Dienstleistern und IT-Systemen sollten besondere Sorgfalt walten. Auftragsverarbeiter müssen vertraglich verpflichtet werden, die hohen Standards beim Umgang mit sensiblen Daten einzuhalten. Cloud-Dienste und andere externe Services sollten sorgfältig geprüft werden, bevor sensible Daten dort verarbeitet werden.

Wichtige Hinweise zur Meldung von Datenschutzvorfällen:

Bei Datenschutzvorfällen, die sensible Daten betreffen, ist eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden erforderlich, sofern die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. In bestimmten Fällen muss auch die betroffene Person benachrichtigt werden.

Aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht entwickelt sich kontinuierlich weiter, und neue Technologien bringen neue Herausforderungen mit sich. Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen stellen besondere Anforderungen an den Umgang mit sensiblen Daten, da diese Technologien oft auf große Datenmengen angewiesen sind.

Die Aufsichtsbehörden verschärfen zunehmend ihre Kontrollen und verhängen bei Verstößen empfindliche Bußgelder. Besonders bei sensiblen Daten werden die Sanktionen oft am oberen Ende des Bußgeldrahmens angesetzt, da hier das Risiko für die betroffenen Personen als besonders hoch eingeschätzt wird.

Bußgeldhöhen bei Verstößen:

Bei Verstößen gegen Artikel 9 DSGVO können Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorhergehenden Geschäftsjahrs verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist (vgl. Art. 83 Abs. 5 DSGVO).

Speicherfristen für sensible Daten:

Sensible Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Verarbeitungszweck erforderlich ist. Danach müssen sie gelöscht oder anonymisiert werden, so dass eine Wiederherstellung der ursprünglichen Daten ohne erheblichen Aufwand nicht mehr möglich ist, sofern nicht andere gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Die Rolle der Aufsichtsbehörden

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden nehmen beim Schutz sensibler Daten eine besonders aktive Rolle ein. Sie führen regelmäßig Kontrollen durch und verhängen bei Verstößen empfindliche Bußgelder. Die Bußgeldhöhe richtet sich dabei nach der Schwere des Verstoßes und kann bei sensiblen Daten bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen.

Neben der Kontrollfunktion bieten die Aufsichtsbehörden auch Beratung und Unterstützung an. Unternehmen können sich bei Unsicherheiten an die zuständige Behörde wenden und um Beratung bitten. Diese präventive Beratung kann helfen, spätere Bußgelder zu vermeiden.

Checkliste für den Datenschutzbeauftragten

  • Bestandsaufnahme aller Verarbeitungen sensibler Daten durchführen 
  • Rechtsgrundlagen für jede Verarbeitung sensibler Daten prüfen und dokumentieren 
  • Technische und organisatorische Maßnahmen implementieren und regelmäßig überprüfen 
  • Mitarbeiterschulungen zum Umgang mit sensiblen Daten durchführen 
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen bei riskanten Verarbeitungen erstellen 
  • Auftragsverarbeitungsverträge mit besonderen Klauseln für sensible Daten abschließen 
  • Prozesse für die Meldung von Datenschutzvorfällen etablieren 
  • Regelmäßige Audits und Kontrollen durchführen 
  • Dokumentation aller Maßnahmen führen und aktuell halten 
  • Kontakt zu Aufsichtsbehörden für Beratung und bei Vorfällen aufrechterhalten

Fazit: Professioneller Schutz für sensible Daten

Der Umgang mit sensiblen Daten stellt Unternehmen vor komplexe rechtliche und technische Herausforderungen. Ein qualifizierter Datenschutzbeauftragter ist dabei nicht nur oft gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Erfolgsfaktor für den rechtskonformen Umgang mit diesen besonderen Datenarten.

Die hohen Bußgelder und das erhebliche Reputationsrisiko bei Datenschutzverstößen machen deutlich, wie wichtig eine professionelle Beratung in diesem Bereich ist. Unternehmen sollten nicht das Risiko eingehen, ohne fachkundige Unterstützung zu agieren.

Rechtsanwalt Giel bietet Ihnen die Expertise und Erfahrung, die Sie für den sicheren Umgang mit sensiblen Daten benötigen. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Fachanwalt für Informationstechnologierecht bringe ich die notwendige Qualifikation mit, um Ihr Unternehmen rechtssicher durch die Herausforderungen des Datenschutzes zu führen.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen die datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht nur erfüllt, sondern diese als Wettbewerbsvorteil nutzt. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Häufig gestellte Fragen 

Wann muss ein Datenschutzbeauftragter für sensible Daten bestellt werden?

Ein Datenschutzbeauftragter ist verpflichtend, wenn mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind, oder wenn sensible Daten im Rahmen der Kerntätigkeit umfangreich verarbeitet werden, oder wenn Verarbeitungen durchgeführt werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung bedürfen.

Was sind die häufigsten Verstöße bei sensiblen Daten?

Häufige Verstöße sind fehlende Rechtsgrundlagen, unzureichende technische Schutzmaßnahmen, mangelnde Mitarbeiterschulungen und unerlaubte Weitergabe an Dritte.

Können sensible Daten in die Cloud übertragen werden?

Ja, aber nur unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen und bei Verwendung zertifizierter Cloud-Anbieter mit entsprechenden Garantien für den Datenschutz.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen den Schutz sensibler Daten?

Bei Verstößen gegen Artikel 9 DSGVO können Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorhergehenden Geschäftsjahrs verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Wie lange dürfen sensible Daten gespeichert werden?

Sensible Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Verarbeitungszweck erforderlich ist. Danach müssen sie gelöscht, anonymisiert oder in einer Form pseudonymisiert werden, die eine Wiederherstellung der ursprünglichen Daten ohne erheblichen Aufwand nicht mehr zulässt, sofern nicht andere gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

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