Datenschutz für Anwaltskanzleien – Alles neu ab Mitte 2018?

Für den Anwaltverein Darmstadt und Südhessen konzipierte Rechtsanwalt Giel den Vortrag „Datenschutz für Anwaltskanzleien – Alles neu ab Mitte 2018?“

 

Anwaltskanzleien waren bislang bereits nach dem Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen. Mit Geltung des BDSG neue Fassung sowie der Datenschutz-Grundverordnung ab 25.05.2018 rückt das Thema allerdings erneut in den Fokus.

Betroffen sind ALLE Anwaltskanzleien unabhängig vom Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkt sowie unabhängig von der Größe. Ob Einzelkämpfer oder „Law firm“. Für alle gelten zukünftig neue Spielregeln.

Der Vortrag von Fachanwalt für IT-Recht Marc Oliver Giel befasst sich mit den aktuell geltenden Regelungen, den künftigen Änderungen und dem Verhältnis zur berufsrechtlich gebotenen Verschwiegenheitspflicht.

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