agb für website erstellen

AGB für Website erstellen

Rechtssicher und abmahnsicher im Jahr 2025

Die Erstellung von AGB für Ihre Website ist weit mehr als eine bloße Formalität – sie bildet das rechtliche Fundament Ihrer Geschäftsbeziehungen im digitalen Raum. Allgemeine Geschäftsbedingungen definieren die Spielregeln zwischen Ihnen und Ihren Kunden, regeln Haftungsfragen und schützen Sie vor unvorhersehbaren Risiken. Besonders für Online-Shops und kommerzielle Websites sind maßgeschneiderte AGB unverzichtbar, da standardisierte Vorlagen die spezifischen Anforderungen Ihres Geschäftsmodells nicht ausreichend berücksichtigen können. Eine professionelle Erstellung von mir als Ihr Spezialist für IT-Recht stellt sicher, dass Ihre AGB nicht nur rechtssicher formuliert sind, sondern auch vor kostspieligen Abmahnungen schützen.

Wenn Sie AGB für Ihre Website erstellen, sollten Sie einen strukturierten Prozess verfolgen. Beginnen Sie mit der Analyse Ihres Geschäftsmodells, um alle relevanten Aspekte zu identifizieren, die in Ihren AGB berücksichtigt werden müssen. Dies umfasst Regelungen zu Vertragsschluss, Lieferbedingungen, Zahlungsmodalitäten, Widerrufsrecht und Datenschutz. Anschließend sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen, insbesondere die §§ 305-310 BGB sowie branchenspezifische Vorschriften. Die Formulierung der AGB sollte nicht nur juristisch korrekt, sondern auch für Ihre Kunden verständlich sein. Besonders wichtig ist die korrekte Implementierung auf Ihrer Website – nur wenn Verbraucher den AGB vor Vertragsschluss aktiv zustimmen können, sind diese überhaupt wirksam einbezogen.

Das Wichtigste im Überblick

  • AGB für Ihre Website sind keine Formsache, sondern essentieller Schutz vor kostspieligen Abmahnungen – mit individuell angepassten AGB sparen Sie bares Geld und vermeiden rechtliche Risiken.
  • Standardvorlagen und kostenlose Generatoren bieten keine ausreichende Rechtssicherheit für Ihr spezifisches Geschäftsmodell – nur maßgeschneiderte AGB erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.
  • Mit mir als Spezialist für IT- Recht erhalten Sie nicht nur rechtssichere AGB, sondern auch kontinuierliche Anpassungen an neue Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Warum Sie rechtssichere AGB für Ihre Website benötigen

Die Erstellung von AGB für Ihre Website mag auf den ersten Blick wie eine lästige Pflichtaufgabe erscheinen. Doch hinter dieser scheinbar formalen Anforderung verbirgt sich ein entscheidender Schutz für Ihr Unternehmen. Fehlerhafte oder fehlende AGB sind einer der häufigsten Gründe für kostspielige Abmahnungen im Online-Bereich.

Als Unternehmer oder Startup-Gründer stehen Sie vor der Herausforderung, Ihre Website rechtssicher zu gestalten, ohne selbst über das nötige juristische Fachwissen zu verfügen. Viele Mandanten kommen erst nach einer Abmahnung zu uns – und bereuen, nicht früher gehandelt zu haben.

Die rechtlichen Grundlagen für AGB auf Websites

AGB für Websites unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen, die in den §§ 305-310 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankert sind. Diese Vorschriften regeln detailliert, welche Klauseln wirksam sind und welche nicht.

Für digitale Inhalte und Dienstleistungen kommt die Umsetzung der EU-Digitale-Inhalte-Richtlinie hinzu, die spezifische Anforderungen an AGB in diesem Bereich stellt.

Die Komplexität dieser Regelungen macht deutlich: AGB sind keine Standardtexte, sondern müssen individuell auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten sein, um rechtssicher zu sein.

Typische Risiken und Fallstricke bei Website-AGB

1. Unklare oder unvollständige Widerrufsbelehrungen

Bei Online-Shops mit Verbrauchergeschäften (B2C) sind korrekte Widerrufsbelehrungen essentiell. Der BGH hat in mehreren Urteilen die Anforderungen präzisiert. Fehler in diesem Bereich führen regelmäßig zu Abmahnungen.

2. Unzulässige Haftungsbeschränkungen

Viele selbst erstellte AGB enthalten pauschale Haftungsausschlüsse, die vor Gericht keinen Bestand haben. Die §§ 307, 309 BGB setzen hier enge Grenzen, insbesondere bei Verbrauchergeschäften.

3. Intransparente Preisangaben und Versandkosten

Unklare Angaben zu Preisen, Versandkosten oder Zusatzgebühren verstoßen gegen das Transparenzgebot und führen häufig zu Abmahnungen.

4. Fehlende oder fehlerhafte Einbeziehung der AGB

Damit AGB überhaupt wirksam werden, müssen sie korrekt in den Bestellprozess eingebunden werden. Fehler bei der Einbeziehung führen dazu, dass die AGB rechtlich unwirksam sind – ein fataler Fehler, der alle Ihre Schutzklauseln wertlos macht

5. Veraltete Rechtsgrundlage

Die Rechtsprechung zu AGB entwickelt sich ständig weiter. AGB, die vor zwei Jahren noch unbeanstandet waren, können heute abmahnfähig sein. Eine regelmäßige Aktualisierung ist unerlässlich.

Die Lösung: Maßgeschneiderte AGB für Ihre Website

Dreistufiger Ansatz:

  1. Detailliertes Erstgespräch: Ich analysiere Ihr Geschäftsmodell, Ihre Prozesse und Ihre spezifischen Risikobereiche, um zu verstehen, welche Regelungen Ihre AGB benötigen.
  2. Individuelle Erstellung: Anders als Standardvorlagen erstelle ich maßgeschneiderte AGB, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind und alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.
  3. Kontinuierlicher Update-Service: Ich sorge dafür, dass Ihre AGB bei Rechtsänderungen oder Anpassungen Ihres Geschäftsmodells aktualisiert werden – so bleiben Sie stets auf der sicheren Seite.

Häufig gestellte Fragen 

Kann ich AGB von anderen Websites übernehmen?

Nein, das Kopieren fremder AGB ist nicht nur urheberrechtlich problematisch, sondern führt auch zu AGB, die nicht auf Ihr Geschäftsmodell passen. Jedes Unternehmen benötigt individuell angepasste AGB.

Braucht jede Website AGB?

Grundsätzlich sind AGB gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings sind sie für Websites mit geschäftlichem Hintergrund, insbesondere Online-Shops, dringend zu empfehlen, um Rechtsbeziehungen zu regeln und Haftungsrisiken zu minimieren.

Wie oft müssen AGB aktualisiert werden?

AGB sollten mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Bei Gesetzesänderungen oder Änderungen Ihres Geschäftsmodells ist eine sofortige Anpassung erforderlich.

Müssen Kunden bei AGB-Änderungen informiert werden?

Bei Bestandskunden ist eine Information über wesentliche Änderungen der AGB notwendig. Bei Online-Shops mit Einzelbestellungen genügt es, wenn die neuen AGB bei künftigen Bestellungen einbezogen werden.

Welche Unterschiede gibt es zwischen B2B- und B2C-AGB?

Bei B2B-AGB (Geschäftskunden) bestehen größere Gestaltungsspielräume, während bei B2C-AGB (Verbraucher) strenge Verbraucherschutzvorschriften zu beachten sind. Viele Websites benötigen kombinierte AGB, die beide Bereiche abdecken.

Was passiert, wenn meine AGB für unwirksam erklärt werden?

Unwirksame Klauseln werden durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt, die oft nachteiliger für den Unternehmer sind. Zudem drohen bei unwirksamen Klauseln Abmahnungen mit erheblichen Kosten.

Müssen AGB von einem Anwalt erstellt werden?

Gesetzlich ist dies nicht vorgeschrieben, jedoch dringend zu empfehlen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kennt die aktuellen rechtlichen Anforderungen und kann AGB erstellen, die vor Abmahnungen schützen.

Wie binde ich AGB rechtssicher in meine Website ein?

Die AGB müssen vor Abschluss eines Vertrags so zur Verfügung gestellt werden, dass der Kunde sie zur Kenntnis nehmen kann. Bei Online-Shops ist eine aktive Bestätigung durch Anklicken einer Checkbox erforderlich.

Gibt es branchenspezifische Besonderheiten bei AGB?

Ja, je nach Branche und Geschäftsmodell bestehen unterschiedliche Anforderungen. Besondere Regelungen gelten etwa für Software-as-a-Service, Plattformen, Online-Marktplätze oder Abonnement-Modelle.

Können AGB auch nachträglich geändert werden, wenn meine Website bereits online ist?

Ja, AGB können auch nach Launch Ihrer Website noch geändert werden. Dies ist sogar empfehlenswert, wenn sich Ihr Geschäftsmodell weiterentwickelt oder neue rechtliche Anforderungen entstehen. Allerdings müssen Sie bei der Änderung bestehender AGB einige wichtige Regeln beachten: Bestehende Kunden müssen über wesentliche Änderungen informiert werden und ihnen muss die Möglichkeit gegeben werden, den neuen Bedingungen zuzustimmen. Bei laufenden Verträgen (z.B. Abonnements) ist eine einseitige Änderung ohne Zustimmung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Achten Sie darauf, dass ältere Versionen Ihrer AGB für bestehende Verträge dokumentiert bleiben.

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