Kanzleistart 2007
Aufregend ging es her im Jahr 2007. Ich führte meine eigene Anwaltskanzlei für Neue Medien in Dieburg an den Start. Die konkreten Planungen begannen wenige Monate vor dem Startschuss. Die persönlichen Voraussetzungen für die Kanzlei zu schaffen, das hatte mehrere Jahre in Anspruch genommen:
- Ein Rechtsanwalt benötigt das erste Staatsexamen als Abschluss seiner Universitätsausbildung.
- Anschließend durchläuft er den zweijährigen juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) bei Gericht. Hier steht neben der theoretischen Wissensvermittlung der Praxiseinsatz im Vordergrund. Wie üblich leistete ich eine solche „Station“ in allen prüfungsrelevanten Rechtsgebieten ab (Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht). Die Referendarzeit endete mit einer weiteren großen Prüfung, dem zweiten Staatsexamen.
- Bevor ein Rechtsanwalt nach bestandenen Examina seine Zulassung erhält, muss er nachweisen, dass er eine gültige Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
- Sind alle Formalia erfüllt, darf sich der junge Rechtsanwalt seine Zulassungsurkunde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer abholen.
- Endlich folgte für mich der große Tag der Vereidigung. Damals noch vor Gericht – heute ist dafür die Rechtsanwaltskammer zuständig.
Am 1. März 2007 öffnete ich stolz die Türen meiner kleinen Kanzlei in Dieburg.
Die ersten Jahre
Natürlich häuften sich die Mandate nicht schon am ersten Tag. Aber die Strategie war klar: Ich wollte eine spezialisierte Anwaltskanzlei für Neue Medien schaffen, die sich mit Internetrecht, IT-Recht, Urheberrecht, Markenrecht, gewerblichem Rechtsschutz und Social Media befasst. Dazu gehörte auch, dass ich mich frühzeitig auf diesen Schwerpunkt konzentrierte.
Also nahm ich vorwiegend Mandate aus den entsprechenden Rechtsgebieten an. Ging es um Scheidungen, Fälle aus dem Arbeits- oder Verkehrsrecht, wies ich die Anfragen weiter an Kollegen im Umkreis. Schon früh stand fest: Der nächste Schritt muss der Fachanwaltstitel sein.
Fachanwalt für IT-Recht
Um einen solchen Fachanwaltstitel zu erhalten, benötigt man eine umfassende theoretische Ausbildung und eine bestimmte Anzahl an durchgeführten Mandaten. Also sammelte ich fleißig Fälle, die ich anrechnen lassen konnte. Parallel dazu lernte ich für die Abschlussprüfung. Ende 2010 hatte ich es geschafft: Die Rechtsanwaltskammer beschied mir, dass alle eingereichten Fälle zählten – und ich erhielt die begehrte Urkunde über die Verleihung des Fachanwaltstitels.
Mittlerweile sind wieder einige Jahre ins Land gegangen, Hunderte von Fällen bearbeitet und abgeschlossen. Und da der Datenschutz massiv an Relevanz gewinnt, habe ich schon neue Pläne …
Datenschutzbeauftragter
Viele Male hatte ich bereits mit Datenschutzfragen zu tun; und spätestens ab Mai 2018, denke ich, werden es derer noch wesentlich mehr werden. Denn zu diesem Stichtag treten umfangreiche Änderungen im Datenschutzrecht in Kraft aufgrund der sog. Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Damit gelten in ganz Europa künftig einheitliche Standards, wobei die Mitgliedsstaaten noch einige Öffnungsklauseln für individuelle Regelungen nutzen können. Um auf diese Beratungsnachfrage angemessen vorbereitet zu sein, lege ich im März 2017 meine Fachkundeprüfung zum Datenschutzbeauftragten ab. Mit dieser Zusatzqualifikation werde ich ab April 2017 Unternehmen als zertifizierter Datenschutzbeauftragter zur Seite stehen.
Spannende Jahre stehen bevor
In den Neuen Medien wird es so schnell nicht langweilig. Ich freue mich auf die Herausforderungen der nächsten zehn Jahre. Und jeden Tag aufs Neue werde ich mich ins Zeug legen, um meine Mandanten zu ihrer vollen Zufriedenheit zu beraten.
Ihr Marc Oliver Giel