Ab Oktober 2021 werden die neuen EU-Standardvertragsklauseln (wir haben hier berichtet) verpflichtend für alle neu abgeschlossenen Verträge mit Auftragsverarbeitern, die ihren Sitz nicht in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union haben und für deren Staat kein Angemessenheitsbeschluss der EU gilt.
Amazon ist einer der ersten
Amazon AWS veröffentlichte am 16. September 2021 eine Pressemitteilung, wonach die Datenschutzvereinbarungen aktualisiert wurden und nun die neuen EU-Standardvertragsklauseln aufgenommen wurden.
Neue Verträge
Aktualisiert werden mit Geltung am 16. September 2021:
- AWS GDPR DATA PROCESSING ADDENDUM (PDF / Englisch)
- Controller-to-Processor Transfers (Englisch)
- Processor-to-Processor Transfers (Englisch)
Am 7. September 2021 veröffentlichte Amazon AWS ein Whitepaper mit 6 Schritten zur Datenschutzcompliance
Weiterhin werden an diesen Stellen weitere aktuelle Informationen zum Datenschutz bei Amazon AWS veröffentlicht:
Um die Anforderungen aus dem Schrems-II-Urteil des EuGH (zusätzliche Maßnahmen) einzuhalten, stellt Amazon AWS ein weiteres Addendum zur Verfügung:
- SUPPLEMENT ADDENDUM TO AWS GDPR DATA PROCESSING ADDENDUM (PDF / Englisch)
Inhalte und Geltungsbereich
Eine genauere Analyse der Verträge folgt
Verträge akzeptieren?
Amazon schreibt dazu nichts genaues.
Was ist zu tun?
Alle Verantwortlichen, die Amazon AWS Services im Einsatz haben, sollten die neuen Bedingungen datenschutzrechtlich bewerten und ggf. akzeptieren. Danach müssen eventuell Datenschutzerklärungen angepasst werden, um den betroffenen Personen die aktualisierten Informationen zur Verfügung zu stellen.
Rechtsanwalt Giel steht Ihnen hierzu gerne beratend zur Verfügung. Ab besten vereinbaren Sie jetzt gleich unverbindlich ein Telefonat, um Ihr Anliegen zu besprechen. Klicken Sie hierzu rechts unten auf den Button „Telefontermin vereinbaren“.
Bildquelle: Photo by Christian Wiediger on Unsplash