Für den Anwaltverein Darmstadt und Südhessen konzipierte Rechtsanwalt Giel den Vortrag „Datenschutz für Anwaltskanzleien – Alles neu ab Mitte 2018?“
- am 25.10.2017
- um 18:00 Uhr
- in der Wackerfabrik Mühltal
- nähere Infos und Anmeldung: http://www.anwaltverein-darmstadt.de/mitgliedschaft/veranstaltungen_avdas/after_work_-_eu-datenschutz-grundverordnung_eu-dsgvo/
Anwaltskanzleien waren bislang bereits nach dem Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen. Mit Geltung des BDSG neue Fassung sowie der Datenschutz-Grundverordnung ab 25.05.2018 rückt das Thema allerdings erneut in den Fokus.
Betroffen sind ALLE Anwaltskanzleien unabhängig vom Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkt sowie unabhängig von der Größe. Ob Einzelkämpfer oder „Law firm“. Für alle gelten zukünftig neue Spielregeln.
Der Vortrag von Fachanwalt für IT-Recht Marc Oliver Giel befasst sich mit den aktuell geltenden Regelungen, den künftigen Änderungen und dem Verhältnis zur berufsrechtlich gebotenen Verschwiegenheitspflicht.