IT-Recht
Unter das Informationstechnologierecht fallen eine Vielzahl unterschiedlicher Sachverhalte. Fast immer geht es dabei um Computer. Vom EDV-Vertragsrecht über das Urheberrecht, Datenschutzrecht, das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs zum Telekommunikationsrecht: Rechtsanwalt Giel berät Sie und vertritt Sie vor Gericht.
Hardware, Software
Wer im modernen Unternehmen effektiv arbeiten will, benötigt aktuelle Hard- und Software. Man kann sie kaufen. Oder mieten. Oder leasen. Oder Sie benutzen Cloud-Technologien. Und bei Aktualisierungen? Hardware wird „gewartet“, Software „gepflegt“. Haben Sie einen Softwarepflegevertrag abgeschlossen?
Verträge rund um Hard- und Software regelt das IT-Vertragsrecht und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Bei Standard-Software wie auch dann, wenn Sie sich individuelle Software programmieren lassen oder Sie diese Dienstleistungen anbieten.
Datenschutzrecht
Fortschrittliche Datenverarbeitung im Computer bedeutet auch: Speicherung personenbezogener Daten. Also besonders schützenswerter Daten, die dem Datenschutzrecht unterliegen. Sorgen Sie vor, damit diese Daten weder verlorengehen noch versehentlich geändert oder gelöscht werden. Gerade in einer globalisierten Welt, in der Daten mit nur einem Mausklick rund um die Welt wandern können, wird Datenschutzrecht immer wichtiger. Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten? Was ist ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag – benötigen Sie den? Fachanwalt Giel berät Sie gerne.
Notfall-Checkliste:
- Vor Abschluss eines Hardware- oder Softwarevertrages Prüfung durch Fachanwalt einholen
- Bei Problemen im IT-Projekt: Frühzeitig Fachanwalt ansprechen
- Sie speichern personenbezogene Daten? Datenschutzprüfung durchführen lassen