Externer Datenschutzbeauftragter für kleine Unternehmen
Professioneller Datenschutz ohne eigene Personalressourcen – Beratung per Telefon, Video oder E-Mail

Datenschutz ohne zusätzliche Belastung
Wächst Ihr Unternehmen gerade über die 20-Mitarbeiter-Grenze hinaus? Haben Sie kürzlich von der gesetzlichen Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren?
Ein externer Datenschutzbeauftragter für kleine Unternehmen bietet Ihnen genau die Lösung, die Sie benötigen. Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten nach DSGVO und BDSG, ohne eigene Personalressourcen zu binden oder hohe Schulungskosten zu tragen.
Ich unterstütze Sie dabei, Datenschutz nicht als Hindernis, sondern als Erfolgsfaktor zu verstehen. Mein Ansatz liegt zwischen peniblem Perfektionismus und zu großer Liberalität – pragmatisch, lösungsorientiert und immer mit Blick auf Ihre unternehmerischen Ziele.
Besonders kritische Anforderungen setze ich zu 100 Prozent um. Bei weniger risikobehafteten Bereichen arbeite ich nach dem 80/20-Prinzip. So erhalten Sie maximale Rechtssicherheit bei minimalem Aufwand.
Ich biete flexible Beratungsmöglichkeiten per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail. Persönliche Termine vor Ort sind ebenfalls möglich, wenn Sie dies wünschen.Leistungen
- Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO
- Implementierung digitaler Datenschutz-Management-Systeme
- Erstellung und Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
- Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)
- Entwicklung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)
- Mitarbeiterschulungen zu Datenschutzthemen
- Beratung bei Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV)
- Unterstützung bei Datenschutzvorfällen und Meldepflichten
- Datenschutz-Audits für Kunden und Geschäftspartner
- Compliance-Management und Dokumentation
Detaillierte Leistungsbeschreibung
Beratungsprozess

Meine Kanzlei
Ich habe mich auf IT-Recht und Datenschutzrecht fokussiert. Meine Kanzlei steht für individuelle Handwerksarbeit statt Massenabfertigung.
Als Fachanwalt für IT-Recht bringe ich umfassendes technisches und rechtliches Verständnis mit. Meine Zusatzqualifikationen als Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutz-Auditor (DGI) belegen meine fachliche Kompetenz.
Meine Mandanten schätzen besonders die kurzen Reaktionszeiten. Diese Serviceorientierung unterscheidet mich von vielen Mitbewerbern.
Besondere Erfahrung habe ich mit Agenturen, Softwarefirmen, Einzelhändlern und Onlineshops gesammelt. Auch Start-ups, Ingenieurbüros und mittelständische Unternehmen gehören zu meinem Mandantenstamm.
Meine Kanzlei nutzt moderne Technologie für effiziente Prozesse. Verschlüsselte Kommunikation und hochsichere Datenaustauschplattformen garantieren maximale Vertraulichkeit.
Als Inhaber berate und betreue ich Sie persönlich – hier bedient der Chef noch selbst. Sie haben immer denselben Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen und Ihre Anforderungen kennt.
Die Kombination aus juristischer Kompetenz, technischem Verständnis und unternehmerischer Erfahrung macht meine Beratung besonders wertvoll. Ich spreche Ihre Sprache und verstehe Ihre Geschäftsziele.
Ihre Vorteile
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet Ihnen erhebliche Vorteile gegenüber internen Lösungen. Sie sparen Personalkosten, Schulungsaufwand und Vertretungsregelungen.
Ich bringe langjährige Erfahrung und aktuelle Fachkenntnisse mit, die Sie intern nur mit erheblichem Aufwand aufbauen könnten. Meine Qualifikationen als TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und DGI-Auditor garantieren höchste fachliche Standards.
Die Unabhängigkeit eines externen Beraters ist ein weiterer wichtiger Faktor. Ich kann objektiv prüfen und beraten, ohne interne Interessenskonflikte berücksichtigen zu müssen.
Ihre Compliance-Risiken sinken deutlich durch professionelle Betreuung. Bußgelder und rechtliche Auseinandersetzungen werden vermieden. Bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden stehe ich Ihnen zur Seite.
Geschäftspartner und Kunden gewinnen Vertrauen, wenn Sie einen qualifizierten externen Datenschutzbeauftragten benennen können. Dies ist heute oft Voraussetzung für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann benötigt mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Die Bestellungspflicht besteht, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Auch bei besonderen Verarbeitungstätigkeiten wie Datenschutz-Folgenabschätzungen kann die Pflicht früher eintreten. Ich prüfe gerne im Erstgespräch, ob Sie betroffen sind.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Die Kosten richten sich nach Unternehmensgröße, Komplexität der Datenverarbeitung und gewünschtem Leistungsumfang. Im Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot. Die Investition ist deutlich geringer als die Kosten für einen internen Datenschutzbeauftragten einschließlich Schulungen und Freistellungen.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit auf Distanz?
Die digitale Zusammenarbeit per Telefon, Videokonferenz und E-Mail ist heute Standard und funktioniert hervorragend. Dokumente tausche ich über sichere, verschlüsselte Plattformen aus. Bei Bedarf sind persönliche Termine in Ihrem Unternehmen selbstverständlich möglich. Die meisten Aufgaben lassen sich aber effizient remote erledigen.
Wie schnell können Sie mit der Betreuung beginnen?
Nach dem Erstgespräch und Ihrer Beauftragung kann ich in der Regel innerhalb weniger Tage starten. Bei dringenden Fällen – etwa kurzfristigen Audit-Anforderungen – priorisiere ich Ihr Anliegen. Die offizielle Bestellung und Meldung bei der Aufsichtsbehörde erfolgt unmittelbar nach Vertragsschluss.
Was passiert bei einem Datenschutzvorfall?
Bei Datenpannen bin ich schnell erreichbar und unterstütze Sie bei der Bewertung und Reaktion. Ich prüfe die Meldepflicht und erstelle bei Bedarf die erforderlichen Meldungen an die Aufsichtsbehörde.
Welche Qualifikationen bringen Sie als externer Datenschutzbeauftragter mit?
Ich bin Fachanwalt für IT-Recht sowie zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutz-Auditor (DGI). Ich habe umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen. Die Kombination aus juristischer und technischer Expertise ist meine Stärke.
Übernehmen Sie auch die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden?
Ja, als Ihr Datenschutzbeauftragter bin ich die offizielle Kontaktperson für Aufsichtsbehörden. Ich übernehme die Kommunikation, beantworte Anfragen und vertrete Ihre Interessen. Bei Prüfungen oder Beschwerden stehe ich Ihnen zur Seite und sorge für rechtssichere Reaktionen.
Wie oft findet die Betreuung statt?
Das hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab. Typischerweise gibt es regelmäßige Abstimmungstermine (monatlich oder quartalsweise) sowie anlassbezogene Beratung bei konkreten Fragen. Ich bin kontinuierlich für Sie erreichbar. Die Betreuungsintensität passt sich Ihrer Situation an.
Können Sie auch bei der Einführung von KI-Tools helfen?
Ja, die datenschutzkonforme Einführung von KI-Systemen wie ChatGPT, Claude oder anderen Tools gehört zu meinen Schwerpunkten. Ich prüfe die Zulässigkeit nach DSGVO und EU-KI-Verordnung, erstelle erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzungen und entwickle Nutzungsrichtlinien für Ihre Mitarbeiter. KI-Compliance ist heute ein zentrales Thema.
Was unterscheidet Sie von anderen Anbietern?
Meine Mandanten schätzen die persönliche Betreuung ohne Massenabfertigung. Sie haben immer denselben Ansprechpartner – den Chef persönlich. Ich antworte kurzfristig und setze Aufträge zuverlässig um. Mein pragmatischer Beratungsansatz als Enabler hilft Ihnen, Datenschutz als Erfolgsfaktor zu nutzen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist im Vergleich zu Mitbewerbern mit gleicher Qualifikation hervorragend.