DSGVO Check für Ihr Unternehmen
Professionelle Datenschutz-Beratung, die Ihnen Sicherheit gibt und Zeit spart
Ihre Datenschutz-Herausforderungen lösen wir gemeinsam
Haben Sie den Überblick über alle datenschutzrechtlichen Anforderungen an Ihr Unternehmen? Wünschen Sie sich einen verlässlichen Partner, der Ihnen hilft, diese Anforderungen rechtssicher umzusetzen?
Als Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Selbstständige und Unternehmen dabei, ihre Prozesse DSGVO-konform zu gestalten.
Meine Mandanten schätzen besonders die direkte Zusammenarbeit mit mir als Kanzleiinhaber. Sie profitieren von meiner Dreifachkompetenz als Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzbeauftragter. Das bedeutet für Sie: Alle Leistungen aus einer Hand, ohne komplizierte Abstimmungen zwischen verschiedenen Ansprechpartnern.Umfassende Datenschutz-Dienstleistungen
- DSGVO-Compliance-Check
- Externer Datenschutzbeauftragter
- IT-rechtliche Beratung
- Erstellung rechtssicherer AGB
- Datenschutzschulungen
- Vertragsprüfung und -gestaltung
Maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Datenschutz
So arbeiten wir zusammen
Persönlich. Kompetent. Lösungsorientiert.
Die Kanzlei Giel steht für persönliche Betreuung auf höchstem Niveau. Als Inhaber betreue ich meine Mandanten selbst und stelle sicher, dass sie stets einen direkten Ansprechpartner haben.
Meine Dreifachkompetenz als Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter ermöglicht es mir, komplexe Anforderungen ganzheitlich zu betrachten und praxisnahe Lösungen zu entwickeln.
Die Kanzlei ist seit Jahren im IT- und Datenschutzrecht tätig. In dieser Zeit habe ich zahlreiche Unternehmen unterschiedlicher Größe erfolgreich bei der Umsetzung ihrer Datenschutzanforderungen unterstützt.
Meine Mandanten schätzen besonders die verständliche Kommunikation und den pragmatischen Ansatz. Statt theoretischer Konzepte erhalten Sie von mir konkrete, umsetzbare Handlungsempfehlungen.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann benötige ich einen Datenschutzbeauftragten?
Ein Datenschutzbeauftragter ist nach § 38 BDSG ab 20 Mitarbeitern, die mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, gesetzlich vorgeschrieben.
Wie läuft die kostenlose Ersteinschätzung ab?
In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation und identifizieren möglichen Handlungsbedarf. Sie erhalten eine erste Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen.
Wie hoch sind die Kosten für eine DSGVO-konforme Umsetzung?
Die Kosten richten sich nach dem individuellen Bedarf Ihres Unternehmens. Nach der kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie ein transparentes Angebot.
Was passiert, wenn ich die DSGVO-Vorgaben nicht einhalte?
Bei DSGVO-Verstößen verhängen die Aufsichtsbehörden regelmäßig Bußgelder. Zusätzlich drohen kostspielige Abmahnungen durch Wettbewerber sowie Reputationsschäden bei Kunden und Geschäftspartnern. Die konkreten Sanktionen richten sich nach Art und Schwere des Verstoßes sowie danach, ob es sich um einen einmaligen oder wiederholten Verstoß handelt.
Wie lange dauert die Umsetzung eines DSGVO-konformen Datenschutzsystems?
Die Implementierungsdauer ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Größe Ihres Unternehmens, der Komplexität Ihrer Datenverarbeitung, den bereits vorhandenen Strukturen und Ihren internen Ressourcen. Nach einer ersten Analyse Ihrer Situation kann ich Ihnen einen konkreten Zeitplan für Ihr Unternehmen erstellen.
Welche Muss ich als kleines Unternehmen wirklich alle DSGVO-Vorgaben umsetzen? benötigen Sie für das Erstgespräch?
Die DSGVO gilt grundsätzlich für alle Unternehmen. Der Umfang der Maßnahmen richtet sich jedoch nach Art und Umfang der Datenverarbeitung.
Kann ich den Datenschutz nicht selbst umsetzen?
Theoretisch ja, aber die komplexen rechtlichen Anforderungen bergen erhebliche Haftungsrisiken. Professionelle Unterstützung bietet Ihnen Rechtssicherheit.
Wie oft muss ich meine Datenschutzmaßnahmen überprüfen lassen?
Die DSGVO verlangt eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Datenschutzmaßnahmen. Der genaue Rhythmus richtet sich nach Art, Umfang und Zweck Ihrer Datenverarbeitung. Besonders wichtig ist eine Überprüfung bei Änderungen in Ihren Geschäftsprozessen oder wenn neue Technologien eingeführt werden. Im persönlichen Gespräch entwickeln wir einen auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Überprüfungsplan.
Was ist bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern zu beachten?
Sie benötigen in der Regel einen Auftragsverarbeitungsvertrag und müssen die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben durch Ihre Dienstleister sicherstellen.
Welche Dokumente muss ich für die DSGVO vorhalten?
Essentiell sind unter anderem ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzerklärungen, technische und organisatorische Maßnahmen sowie Einwilligungserklärungen.