Datenschutzberatung nach DSGVO
Rechtssichere Datenschutzlösung für Ihr Unternehmen
Ihr Partner für praxisnahen Datenschutz
Fühlen Sie sich von der Komplexität der DSGVO-Anforderungen überfordert? Sorgen Sie sich um mögliche Bußgelder oder Abmahnungen im Bereich Datenschutz?
Ich verstehe Ihre Bedenken. Als Unternehmer stehen Sie vor der Herausforderung, die strengen Datenschutzvorgaben rechtskonform umzusetzen und gleichzeitig Ihren Geschäftsbetrieb effizient zu gestalten. Meine Erfahrung zeigt: Viele Unternehmen unterschätzen zunächst die rechtlichen Risiken oder versuchen, den Datenschutz mit internen Ressourcen zu bewältigen – oft mit kostspieligen Folgen. Ich biete Ihnen eine pragmatische Begleitung bei der DSGVO-Umsetzung, die Ihre unternehmerischen Belange berücksichtigt und Ihnen die Sicherheit gibt, die Sie für Ihre tägliche Arbeit brauchen.Meine Datenschutz-Dienstleistungen
- Externer Datenschutzbeauftragter
- DSGVO-Compliance-Beratung
- Internationale Datentransfers
- Erstellung von Datenschutzdokumentation
- Datenschutzaudits
- Krisenmanagement bei Datenschutzvorfällen
- Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden
Maßgeschneiderte Datenschutzlösungen im Detail
Der Weg zu rechtssicherem Datenschutz
Kanzlei Giel – Ihr verlässlicher Partner für Datenschutz
Seit vielen Jahren unterstütze ich erfolgreich Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung ihrer Datenschutzanforderungen. Meine Kombination aus fundiertem Rechtsverständnis und praktischer Datenschutzerfahrung ermöglicht es mir, auch komplexe Anforderungen verständlich zu vermitteln und praxistaugliche Lösungen zu entwickeln. Als TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter kenne ich die Herausforderungen des betrieblichen Datenschutzes aus erster Hand. Mein Beratungsansatz ist stets lösungsorientiert und auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse ausgerichtet. Ich habe bereits zahlreiche Unternehmen erfolgreich durch Datenschutzprüfungen begleitet und bei der Abwehr von Abmahnungen unterstützt. Durch regelmäßige Fortbildungen und den engen Austausch mit Aufsichtsbehörden bin ich stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsentwicklung.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann benötigt mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht, wenn Sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Auch bei besonders risikoreichen Datenverarbeitungen kann eine Bestellpflicht bestehen. Ich berate Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation.
Wie hoch sind die Kosten für externe Datenschutzberatung?
Die Kosten richten sich nach dem individuellen Beratungsbedarf und der Unternehmensgröße. Ich biete sowohl flexible Einzelberatung als auch Langzeitbetreuung an. Im kostenlosen Erstgespräch ermittle ich Ihren konkreten Bedarf und erstelle ein transparentes Angebot.
Wie schnell können Sie bei akuten Datenschutzproblemen unterstützen?
Bei dringenden Anfragen reagiere ich unmittelbar und stehe Ihnen auch kurzfristig zur Verfügung. Meine etablierten Prozesse ermöglichen eine schnelle und effektive Unterstützung, besonders bei zeitkritischen Themen wie Datenschutzvorfällen.
Was passiert, wenn wir die DSGVO-Anforderungen nicht erfüllen?
Verstöße gegen die DSGVO können erhebliche Bußgelder und Reputationsschäden nach sich ziehen. Auch Abmahnungen durch Wettbewerber sind möglich. Ich helfe Ihnen, diese Risiken durch präventive Maßnahmen zu minimieren.
Können wir den Datenschutz nicht auch intern regeln?
Während kleinere Unternehmen Datenschutzaufgaben teilweise intern bewältigen können, unterschätzen viele den erforderlichen Aufwand und die rechtlichen Risiken. Meine externe Unterstützung bietet Ihnen Rechtssicherheit und entlastet Ihre internen Ressourcen.
Welche Branchen betreuen Sie im Datenschutz?
Ich betreue Unternehmen verschiedener Größen und Branchen. Durch meine breite Erfahrung kenne ich die spezifischen Anforderungen unterschiedlicher Geschäftsmodelle und entwickle passende Lösungen.
Wie bleiben wir bei Gesetzesänderungen auf dem Laufenden?
Ich informiere meine Mandanten proaktiv über relevante Änderungen und neue Anforderungen. Durch regelmäßige Updates und Anpassungen ihrer Datenschutzmaßnahmen bleiben Sie stets compliant.
Was ist bei internationalen Datentransfers zu beachten?
Nach dem Schrems II-Urteil des EuGH müssen internationale Datentransfers besonders sorgfältig geprüft und abgesichert werden. Ich unterstütze Sie bei der Entwicklung rechtssicherer Lösungen für den globalen Datenaustausch.
Wie läuft die Zusammenarbeit konkret ab?
Nach dem kostenlosen Erstgespräch entwickle ich einen individuellen Projektplan mit klaren Meilensteinen. Sie erhalten regelmäßige Updates zum Fortschritt und haben mit mir einen festen Ansprechpartner für alle Fragen.
Wie unterscheidet sich Ihre Beratung von anderen Anbietern?
Meine Kombination aus juristischer Expertise und praktischer Datenschutzerfahrung ermöglicht besonders praxisnahe Lösungen. Ich denke unternehmerisch und entwickle Konzepte, die Ihren Geschäftsbetrieb optimal unterstützen.