Datenschutz für kleine Unternehmen
Praxisnahe Datenschutzlösungen, die Ihr Geschäft schützen, ohne es zu behindern

Datenschutz, der zu Ihrem Unternehmen passt
Fühlen Sie sich vom Thema Datenschutz überfordert? Fehlt Ihnen die Zeit, sich durch den Dschungel an DSGVO-Vorschriften zu kämpfen?
Datenschutz für kleine Unternehmen muss weder kompliziert noch teuer sein. Als Inhaber eines Architektur- oder Ingenieurbüros, einer Kanzlei, Agentur oder eines kleinen Webshops benötigen Sie praxistaugliche Lösungen, die mit Ihren begrenzten Ressourcen umsetzbar sind.
Ich verstehe die besonderen Herausforderungen kleiner Unternehmen und biete Ihnen genau das, was Sie brauchen – nicht mehr und nicht weniger. Mit meiner Dreifachkompetenz als Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzbeauftragter übersetze ich komplexe rechtliche Anforderungen in konkrete, machbare Schritte für Ihr Unternehmen.Meine Datenschutz-Leistungen für Ihr Unternehmen
- Erstellung rechtssicherer Datenschutzerklärungen
- Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Verträge)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Löschkonzepte
- Schulungen für Mitarbeiter
- Externe Datenschutzbeauftragte
- Krisenmanagement bei Datenpannen
Maßgeschneiderte Datenschutzlösungen im Detail
So einfach ist die Zusammenarbeit mit mir

Kanzlei Giel – Ihr Partner für praxisnahen Datenschutz
Als Inhaber der Kanzlei Giel betreue ich meine Mandanten persönlich. Bei mir bedient noch der Chef selbst – keine wechselnden Ansprechpartner, keine Kommunikationsverluste.
Anders als große Kanzleien oder reine Datenschutzberater verbinde ich juristisches Fachwissen mit IT-Verständnis und praktischer Erfahrung in der Betreuung kleiner Unternehmen. Mein Ansatz ist stets praxisorientiert: Ich identifiziere pragmatische Lösungswege, die mit minimalen Eingriffen in Ihre bestehenden Geschäftsprozesse auskommen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Datenschutzanforderungen müssen kleine Unternehmen zwingend erfüllen?
Auch kleine Unternehmen müssen grundlegende DSGVO-Pflichten erfüllen: eine Datenschutzerklärung auf der Website, AV-Verträge mit Dienstleistern, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sowie technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Die konkrete Ausgestaltung kann jedoch an die Unternehmensgröße angepasst werden. In vielen Fällen können Erleichterungen genutzt werden.
Ab wann benötigt mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Nach aktueller Rechtslage müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich, wenn Sie besonders sensible Daten verarbeiten oder Ihre Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung personenbezogener Daten besteht. Ich prüfe gerne für Sie, ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen.
Wie kann ich den Datenschutz in meinem kleinen Unternehmen mit begrenzten Ressourcen umsetzen?
Datenschutz lässt sich auch mit begrenzten Ressourcen effektiv umsetzen. Der Schlüssel liegt in der Priorisierung. Beginnen Sie mit den Grundlagen: einer korrekten Datenschutzerklärung, den wichtigsten AV-Verträgen und einem einfachen Verarbeitungsverzeichnis. Ich helfe Ihnen, genau die Maßnahmen zu identifizieren, die für Ihre spezifische Situation wirklich notwendig sind.
Wie kann ich mich vor Abmahnungen schützen?
Der beste Schutz vor Abmahnungen ist eine rechtskonforme Datenschutzerklärung auf Ihrer Website sowie die korrekte Einbindung von Tracking-Tools und Consent-Management. Viele Abmahnungen richten sich gegen fehlende oder fehlerhafte Cookie-Hinweise. Mit einer individuell angepassten Datenschutzerklärung und einem rechtskonformen Cookie-Banner minimieren Sie dieses Risiko erheblich. Ich helfe Ihnen, diese Anforderungen mit minimalem Aufwand zu erfüllen.
Was muss ich bei der Nutzung von Cloud-Diensten und US-Anbietern beachten?
Nach dem Schrems-II-Urteil des EuGH ist die Nutzung von US-Diensten datenschutzrechtlich herausfordernd. Sie benötigen in jedem Fall einen AV-Vertrag und müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen implementieren. Ich analysiere für Sie, welche Dienste Sie tatsächlich nutzen und entwickle pragmatische Lösungen, die Ihren Geschäftsbetrieb nicht behindern. In vielen Fällen gibt es rechtssichere Alternativen oder praktikable Anpassungsmöglichkeiten.
Wie bereite ich mich auf eine Prüfung durch die Datenschutzbehörde vor?
Bei einer angekündigten Prüfung ist es wichtig, die wichtigsten Datenschutzdokumente schnell vorlegen zu können: das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen, vorhandene AV-Verträge sowie Nachweise über Mitarbeiterschulungen. Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung auf solche Prüfungen und stelle sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente in aktueller Form bereithalten.
Was muss ich tun, wenn eine Datenpanne auftritt?
Bei einer Datenpanne müssen Sie innerhalb von 72 Stunden die zuständige Datenschutzbehörde informieren, sofern ein Risiko für die Rechte der Betroffenen besteht. Bei hohem Risiko müssen auch die Betroffenen selbst informiert werden. Ich berate Sie zur rechtskonformen Meldung und begleite Sie durch den gesamten Prozess.
Wie oft muss ich meine Datenschutzdokumente aktualisieren?
Datenschutzdokumente sollten mindestens jährlich oder bei relevanten Änderungen überprüft und angepasst werden. Zu den Anlässen für eine Aktualisierung zählen neue Geschäftsprozesse, der Einsatz neuer Tools oder Dienstleister sowie rechtliche Änderungen. Auf Wunsch erhalten Sie regelmäßige Updates und proaktive Informationen zu relevanten Rechtsentwicklungen, ohne selbst Zeit für Recherchen aufwenden zu müssen.
Wie schule ich meine Mitarbeiter richtig zum Thema Datenschutz?
Eine effektive Mitarbeiterschulung sollte praxisnah sein und konkrete Handlungsanweisungen vermitteln. Statt theoretischer Rechtsgrundlagen brauchen Ihre Mitarbeiter Beispiele aus ihrem Arbeitsalltag. Ich biete maßgeschneiderte Schulungen an, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Wichtig ist die Dokumentation der Schulung als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden.
Wie unterscheidet sich der Datenschutz für Freiberufler von dem für kleine Unternehmen?
Für Freiberufler gelten grundsätzlich die gleichen Datenschutzanforderungen wie für kleine Unternehmen, jedoch oft in vereinfachter Form. Als Freiberufler verarbeiten Sie typischerweise weniger personenbezogene Daten und haben einfachere Prozesse. Sie benötigen dennoch eine Datenschutzerklärung für Ihre Website, ein schlankes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und AV-Verträge mit Ihren Dienstleistern. Die gute Nachricht: Die Dokumentationspflichten können erheblich reduziert werden. Gemeinsam identifizieren wir die für Ihre freiberufliche Tätigkeit relevanten Datenschutzaspekte und setzen diese pragmatisch um.