Datenschutz für kleine Unternehmen

Datenschutz für kleine Unternehmen

Praxisnahe Datenschutzlösungen, die Ihr Geschäft schützen, ohne es zu behindern

Festpreise statt unkalkulierbarer Kosten
Maßgeschneiderte Lösungen statt Standardvorlagen
Rechtssicherheit ohne übertriebenen Aufwand
datenschutz für kleine unternehmen

Datenschutz, der zu Ihrem Unternehmen passt

Fühlen Sie sich vom Thema Datenschutz überfordert? Fehlt Ihnen die Zeit, sich durch den Dschungel an DSGVO-Vorschriften zu kämpfen?
Datenschutz für kleine Unternehmen muss weder kompliziert noch teuer sein. Als Inhaber eines Architektur- oder Ingenieurbüros, einer Kanzlei, Agentur oder eines kleinen Webshops benötigen Sie praxistaugliche Lösungen, die mit Ihren begrenzten Ressourcen umsetzbar sind.
Ich verstehe die besonderen Herausforderungen kleiner Unternehmen und biete Ihnen genau das, was Sie brauchen – nicht mehr und nicht weniger. Mit meiner Dreifachkompetenz als Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzbeauftragter übersetze ich komplexe rechtliche Anforderungen in konkrete, machbare Schritte für Ihr Unternehmen.

Meine Datenschutz-Leistungen für Ihr Unternehmen

  • Erstellung rechtssicherer Datenschutzerklärungen
  • Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Verträge)
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Löschkonzepte
  • Schulungen für Mitarbeiter
  • Externe Datenschutzbeauftragte
  • Krisenmanagement bei Datenpannen

Maßgeschneiderte Datenschutzlösungen im Detail

Erstellung rechtssicherer Datenschutzerklärungen

Eine professionelle Datenschutzerklärung ist weit mehr als ein Standardtext von einem Generator. Ich analysiere sorgfältig, welche Daten Ihr Unternehmen tatsächlich verarbeitet und welche Tools auf Ihrer Webseite eingesetzt werden. Auf dieser Basis erstelle ich eine maßgeschneiderte Datenschutzerklärung, die genau Ihre Datenverarbeitungsprozesse abbildet. Dies schützt Sie sowohl vor Abmahnungen als auch vor Beanstandungen durch Aufsichtsbehörden.

Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Verträge)

AV-Verträge sind rechtlich verpflichtend, wenn externe Dienstleister für Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Dies betrifft Cloud-Dienste, Hosting-Anbieter, externe Buchhaltung und viele weitere Serviceleistungen. Ich identifiziere für Sie, mit welchen Partnern AV-Verträge nötig sind, und stelle rechtssichere Vertragsmuster bereit. Diese werden so gestaltet, dass sie die Interessen Ihres Unternehmens optimal schützen.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist ein zentrales DSGVO-Dokument, das bei Kontrollen durch Datenschutzbehörden vorgelegt werden muss. Ich erstelle für Sie ein vollständiges, aber schlankes Verzeichnis, das genau Ihre Prozesse abbildet. Statt komplexer Excel-Tabellen erhalten Sie ein strukturiertes Dokument, das leicht zu pflegen und zu aktualisieren ist. Wir erfassen gemeinsam alle relevanten Datenverarbeitungsprozesse Ihres Unternehmens und dokumentieren sie rechtskonform.

Datenschutz-Folgenabschätzungen

Für besonders risikoreiche Datenverarbeitungen ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich. Ich prüfe für Sie, ob Ihre Verarbeitungsprozesse eine solche Folgenabschätzung erfordern. Falls nötig, berate ich Sie dazu und prüfe die Folgenabschätzung rechtskonform. Dabei identifiziere ich mögliche Risiken und entwickele geeignete Schutzmaßnahmen, die für Ihr Unternehmen praktikabel sind.

Löschkonzepte

Ein rechtssicheres Löschkonzept schützt Sie vor Datenschutzverstößen durch zu lange Datenspeicherung. Ich entwickle für Sie ein praxistaugliches Konzept, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, ohne Ihre Geschäftsprozesse zu behindern.
Gemeinsam definieren wir angemessene Löschfristen für verschiedene Datenkategorien und berücksichtigen dabei gesetzliche Aufbewahrungspflichten. Sie erhalten konkrete Handlungsanweisungen zur Umsetzung des Löschkonzepts in Ihren Systemen.

Externe Datenschutzbeauftragte

Als externer Datenschutzbeauftragter übernehme ich alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben – zuverlässig und ohne dass Sie eigene Ressourcen binden müssen. Ich prüfe zunächst, ob Ihr Unternehmen überhaupt einen Datenschutzbeauftragten benötigt. Falls ja, übernehme ich die Funktion zu einem transparenten Preis, angepasst an die Größe Ihres Unternehmens. Sie profitieren von meiner Dreifachkompetenz als Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzbeauftragter.

Schulungen für Mitarbeiter

Datenschutz funktioniert nur, wenn alle Mitarbeiter die grundlegenden Regeln kennen und einhalten. Ich biete maßgeschneiderte Schulungen an, die speziell auf die Bedürfnisse kleiner Unternehmen zugeschnitten sind. Die Schulungen vermitteln praxisnahes Wissen statt theoretischer Rechtsgrundlagen. Ihre Mitarbeiter lernen anhand konkreter Beispiele, wie sie im Alltag datenschutzkonform handeln können.

Krisenmanagement bei Datenpannen

Bei einer Datenpanne zählt jede Stunde. Mein „Datenschutz-Notfallkoffer“ bietet Ihnen sofortige Hilfe mit vorgefertigten Reaktionsplänen. Ich berate zur rechtskonforme Meldung an die Aufsichtsbehörde, berate Sie bei der Information der Betroffenen und entwickle Maßnahmen zur Eindämmung des Schadens. Dabei behalte ich stets auch die Reputation Ihres Unternehmens im Blick.

So einfach ist die Zusammenarbeit mit mir

Kostenlose Ersteinschätzung

In einem ersten kostenlosen Gespräch analysieren wir Ihre Datenschutz-Situation und identifizieren Optimierungspotenzial

Maßnahmen- und Kostenplan

Sie erhalten einen konkreten Plan mit praxisnahen Maßnahmen und übersichtlichen Kosten

Umsetzung und Begleitung

Ich unterstütze Sie bei der Umsetzung und bleibe Ihr direkter Ansprechpartner

Portrait des Rechtsanwalt Giel

Kanzlei Giel – Ihr Partner für praxisnahen Datenschutz

Als Inhaber der Kanzlei Giel betreue ich meine Mandanten persönlich. Bei mir bedient noch der Chef selbst – keine wechselnden Ansprechpartner, keine Kommunikationsverluste.
Anders als große Kanzleien oder reine Datenschutzberater verbinde ich juristisches Fachwissen mit IT-Verständnis und praktischer Erfahrung in der Betreuung kleiner Unternehmen. Mein Ansatz ist stets praxisorientiert: Ich identifiziere pragmatische Lösungswege, die mit minimalen Eingriffen in Ihre bestehenden Geschäftsprozesse auskommen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Datenschutzanforderungen müssen kleine Unternehmen zwingend erfüllen?

Auch kleine Unternehmen müssen grundlegende DSGVO-Pflichten erfüllen: eine Datenschutzerklärung auf der Website, AV-Verträge mit Dienstleistern, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sowie technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Die konkrete Ausgestaltung kann jedoch an die Unternehmensgröße angepasst werden. In vielen Fällen können Erleichterungen genutzt werden.

Ab wann benötigt mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Nach aktueller Rechtslage müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich, wenn Sie besonders sensible Daten verarbeiten oder Ihre Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung personenbezogener Daten besteht. Ich prüfe gerne für Sie, ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen.

Wie kann ich den Datenschutz in meinem kleinen Unternehmen mit begrenzten Ressourcen umsetzen?

Datenschutz lässt sich auch mit begrenzten Ressourcen effektiv umsetzen. Der Schlüssel liegt in der Priorisierung. Beginnen Sie mit den Grundlagen: einer korrekten Datenschutzerklärung, den wichtigsten AV-Verträgen und einem einfachen Verarbeitungsverzeichnis. Ich helfe Ihnen, genau die Maßnahmen zu identifizieren, die für Ihre spezifische Situation wirklich notwendig sind. 

Wie kann ich mich vor Abmahnungen schützen?

Der beste Schutz vor Abmahnungen ist eine rechtskonforme Datenschutzerklärung auf Ihrer Website sowie die korrekte Einbindung von Tracking-Tools und Consent-Management. Viele Abmahnungen richten sich gegen fehlende oder fehlerhafte Cookie-Hinweise. Mit einer individuell angepassten Datenschutzerklärung und einem rechtskonformen Cookie-Banner minimieren Sie dieses Risiko erheblich. Ich helfe Ihnen, diese Anforderungen mit minimalem Aufwand zu erfüllen.

Was muss ich bei der Nutzung von Cloud-Diensten und US-Anbietern beachten?

Nach dem Schrems-II-Urteil des EuGH ist die Nutzung von US-Diensten datenschutzrechtlich herausfordernd. Sie benötigen in jedem Fall einen AV-Vertrag und müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen implementieren. Ich analysiere für Sie, welche Dienste Sie tatsächlich nutzen und entwickle pragmatische Lösungen, die Ihren Geschäftsbetrieb nicht behindern. In vielen Fällen gibt es rechtssichere Alternativen oder praktikable Anpassungsmöglichkeiten.

Wie bereite ich mich auf eine Prüfung durch die Datenschutzbehörde vor?

Bei einer angekündigten Prüfung ist es wichtig, die wichtigsten Datenschutzdokumente schnell vorlegen zu können: das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen, vorhandene AV-Verträge sowie Nachweise über Mitarbeiterschulungen. Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung auf solche Prüfungen und stelle sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente in aktueller Form bereithalten.

Was muss ich tun, wenn eine Datenpanne auftritt?

Bei einer Datenpanne müssen Sie innerhalb von 72 Stunden die zuständige Datenschutzbehörde informieren, sofern ein Risiko für die Rechte der Betroffenen besteht. Bei hohem Risiko müssen auch die Betroffenen selbst informiert werden. Ich berate Sie zur rechtskonformen Meldung und begleite Sie durch den gesamten Prozess.

Wie oft muss ich meine Datenschutzdokumente aktualisieren?

Datenschutzdokumente sollten mindestens jährlich oder bei relevanten Änderungen überprüft und angepasst werden. Zu den Anlässen für eine Aktualisierung zählen neue Geschäftsprozesse, der Einsatz neuer Tools oder Dienstleister sowie rechtliche Änderungen. Auf Wunsch erhalten Sie regelmäßige Updates und proaktive Informationen zu relevanten Rechtsentwicklungen, ohne selbst Zeit für Recherchen aufwenden zu müssen.

Wie schule ich meine Mitarbeiter richtig zum Thema Datenschutz?

Eine effektive Mitarbeiterschulung sollte praxisnah sein und konkrete Handlungsanweisungen vermitteln. Statt theoretischer Rechtsgrundlagen brauchen Ihre Mitarbeiter Beispiele aus ihrem Arbeitsalltag. Ich biete maßgeschneiderte Schulungen an, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Wichtig ist die Dokumentation der Schulung als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden.

Wie unterscheidet sich der Datenschutz für Freiberufler von dem für kleine Unternehmen?

Für Freiberufler gelten grundsätzlich die gleichen Datenschutzanforderungen wie für kleine Unternehmen, jedoch oft in vereinfachter Form. Als Freiberufler verarbeiten Sie typischerweise weniger personenbezogene Daten und haben einfachere Prozesse. Sie benötigen dennoch eine Datenschutzerklärung für Ihre Website, ein schlankes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und AV-Verträge mit Ihren Dienstleistern. Die gute Nachricht: Die Dokumentationspflichten können erheblich reduziert werden. Gemeinsam identifizieren wir die für Ihre freiberufliche Tätigkeit relevanten Datenschutzaspekte und setzen diese pragmatisch um.

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