Anwalt IT-Recht Aschaffenburg

Fachanwaltliche Beratung bei IT-rechtlichen Problemen im Raum Aschaffenburg – schnell, kompetent und lösungsorientiert

Persönliche Betreuung – Hier bedient der Chef noch selbst 
Schnelle Reaktion – Rückmeldung meist innerhalb eines Werktags
Regionale Nähe – Vertraut mit bayerischen Gegebenheiten und Gerichten
Anwalt IT Recht Aschaffenburg

Regionale Expertise

Stehen Sie vor IT-rechtlichen Herausforderungen und suchen einen kompetenten Anwalt, der Ihre digitalen Interessen wirkungsvoll vertritt? Benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei Problemen mit Websites, Software oder Datenschutz?
Als Fachanwalt für IT-Recht bringe ich langjährige Erfahrung in der Betreuung von Unternehmen im Raum Aschaffenburg mit. Die digitale Transformation bringt täglich neue rechtliche Fragen mit sich, die schnelle und fundierte Antworten erfordern. Ich verstehe die besonderen Herausforderungen, vor denen Unternehmen in der Region stehen – von lokalen Start-ups bis hin zu etablierten Mittelständlern.
Meine Kanzlei bietet Ihnen nicht nur juristische Kompetenz, sondern auch die Flexibilität moderner Beratung. Per Videokonferenz kann ich Sie deutschlandweit betreuen, während ich für persönliche Termine gut erreichbar in der Nähe von Aschaffenburg zur Verfügung stehe. Diese Kombination aus regionaler Verbundenheit und überregionaler Expertise macht den Unterschied für Ihren Erfolg.

Detaillierte Leistungsbeschreibung

E-Commerce und Online-Shop-Recht

Der Online-Handel wächst rasant, bringt aber auch komplexe rechtliche Anforderungen mit sich. Ich berate Sie umfassend bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Online-Shops, von den AGB über das Widerrufsrecht bis hin zur korrekten Preisdarstellung. Dabei berücksichtige ich nicht nur die aktuellen Bestimmungen des BGB und der Gewerbeordnung, sondern auch die spezifischen Anforderungen verschiedener Verkaufsplattformen. Besonders wichtig ist die Einhaltung der Informationspflichten nach der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie. Ich helfe Ihnen dabei, Abmahnungen zu vermeiden und gleichzeitig eine kundenfreundliche Online-Präsenz zu schaffen. Sollten bereits Probleme aufgetreten sein, unterstütze ich Sie bei der rechtlichen Aufarbeitung und Schadensbegrenzung.

Datenschutzrecht nach DSGVO

Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutz-Auditor (DGI) bringe ich Ihnen die nötige Rechtssicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten. Die DSGVO stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, die bei Missachtung zu empfindlichen Bußgeldern führen können. Ich entwickle mit Ihnen maßgeschneiderte Datenschutzkonzepte, die nicht als Hindernis, sondern als Enabler für Ihr Geschäft wirken. 

Vertragsrecht für IT-Dienstleistungen

IT-Verträge sind oft komplex und bergen erhebliche Risiken für beide Vertragsparteien. Ich prüfe und gestalte Verträge für Softwareentwicklung, Cloud-Services, Hosting-Dienstleistungen und IT-Support. Dabei achte ich besonders auf realistische Service Level Agreements, angemessene Haftungsregelungen und klare Regelungen zur Gewährleistung. Lizenzverträge für Software erfordern besondere Aufmerksamkeit, da hier oft erhebliche finanzielle Risiken lauern. Ich sorge dafür, dass Ihre Verträge sowohl rechtssicher als auch praxistauglich sind. Bei Vertragsstreitigkeiten entwickle ich gemeinsam mit Ihnen Strategien zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Meine langjährige Erfahrung hilft dabei, typische Fallstricke von vornherein zu vermeiden.

Externer Datenschutzbeauftragter nach DSGVO

Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Als zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) übernehme ich diese verantwortungsvolle Aufgabe für Ihr Unternehmen. Meine Arbeitsweise ist geprägt von individueller Handwerksarbeit statt Massenbearbeitung – jeder Mandant erhält eine auf seine spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung. Ich nutze moderne Technologie, um effizient zu arbeiten, ohne dabei die persönliche Note zu verlieren. Besonders wichtig ist mir die Praxistauglichkeit meiner Empfehlungen: Datenschutz soll Ihr Unternehmen nicht behindern, sondern als Wettbewerbsvorteil dienen. Durch regelmäßige Schulungen Ihrer Mitarbeiter und kontinuierliche Beratung sorge ich dafür, dass Sie nicht nur gesetzeskonform arbeiten, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden stärken. Meine kurzfristigen Rückmeldungen und die zuverlässige Auftragsausführung haben sich in der Praxis bewährt.

Unser Prozess

Erstberatung

In einem kostenlosen Erstgespräch bespreche ich Ihre datenschutzrechtlichen Anforderungen und zeige konkrete Lösungswege für Ihr Unternehmen auf.

Maßgeschneiderte Lösung

Ich entwickle eine individuelle Datenschutzstrategie für Ihr Unternehmen und erstelle einen detaillierten Umsetzungsplan mit transparenter Kostenaufstellung.

Zielgerichtete Umsetzung

Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter setze ich die Maßnahmen systematisch um und stehe Ihnen kontinuierlich als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

Portrait des Rechtsanwalt Giel

Unsere Kanzlei

Ich betreue als selbständiger Rechtsanwalt Mandanten im Bereich IT-Recht und Datenschutz. Als Fachanwalt für IT-Recht mit zusätzlichen Qualifikationen als Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutz-Auditor (DGI) bringe ich die nötige fachliche Tiefe für komplexe IT-rechtliche Fragestellungen mit. Mein Standort in Dieburg ermöglicht es mir, Mandanten im gesamten südhessischen und angrenzenden bayerischen Raum, einschließlich Aschaffenburg, effektiv zu betreuen.
Besonders stolz bin ich darauf, dass bei mir „der Chef noch selbst bedient“ – Sie haben immer direkten Kontakt zu mir als Fachanwalt für IT-Recht und müssen sich nicht mit wechselnden Ansprechpartnern auseinandersetzen. Diese persönliche Note, kombiniert mit schnellen Reaktionszeiten und sorgfältiger Mandatsbearbeitung, macht den Unterschied zu großen, anonymen Kanzleien aus. Meine Erfahrung mit verschiedenen Branchen, von Agenturen über Softwarefirmen bis hin zum Einzelhandel, hilft mir dabei, branchenspezifische Besonderheiten zu verstehen und passgenaue Lösungen zu entwickeln.

Lokale Erfolgsfaktoren

IT-Recht ist zwar weitgehend bundeseinheitlich geregelt, dennoch spielen regionale Faktoren eine wichtige Rolle für den Erfolg rechtlicher Strategien. Die Rechtsprechung der Landgerichte in Bayern und Hessen kann bei vergleichbaren Sachverhalten durchaus unterschiedliche Tendenzen zeigen, was besonders bei einstweiligen Verfügungen und Wettbewerbsstreitigkeiten von Bedeutung ist.

Ein lokaler Anwalt kennt die Arbeitsweise der regionalen Gerichte und kann seine Argumentation entsprechend ausrichten. Auch bei Behördenkontakten, etwa mit Datenschutzaufsichtsbehörden oder Gewerbeämtern, sind regionale Gepflogenheiten und etablierte Kommunikationswege von Vorteil.

Für Unternehmen im Raum Aschaffenburg ist die Nähe zu Frankfurt am Main als Finanz- und Digitalstandort besonders relevant, da hier viele wegweisende IT-rechtliche Entscheidungen gefällt werden. Ein regional vernetzter Anwalt kann diese Entwicklungen früher erkennen und in die Beratung einfließen lassen.

Häufig gestellte Fragen

Können Sie auch Unternehmen aus Aschaffenburg betreuen?

Ja, ich betreue deutschlandweit Mandanten im IT-Recht und Datenschutz. Die räumliche Nähe zwischen meinem Standort in Dieburg und Aschaffenburg ermöglicht bei Bedarf auch persönliche Termine vor Ort. Für die meisten IT-rechtlichen Beratungen sind Videokonferenzen und verschlüsselte Kommunikation vollkommen ausreichend.

Wie schnell erhalte ich eine Antwort auf meine Anfrage?

Ich antworte meist innerhalb eines Werktags auf Anfragen. Bei dringenden Fällen, etwa einstweiligen Verfügungen, bin ich auch kurzfristig erreichbar. Diese schnelle Reaktionszeit ist besonders im IT-Recht wichtig, da sich rechtliche Situationen schnell entwickeln können.

Was kostet die Erstberatung?

Ich biete ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an, in dem wir Ihre rechtliche Situation besprechen und mögliche Lösungswege aufzeigen. So erhalten Sie zunächst eine erste Einschätzung, ohne finanzielle Verpflichtungen einzugehen.

Welche Branchen betreuen Sie schwerpunktmäßig?

Ich habe besondere Erfahrung mit Agenturen, Softwarefirmen und Einzelhändlern mit Online-Shops. Diese Branchenkenntnisse helfen mir dabei, spezifische Rechtsprobleme schnell zu erkennen und praxisnahe Lösungen zu entwickeln. Natürlich betreue ich auch Unternehmen anderer Branchen.

Können Sie als externer Datenschutzbeauftragter für unser Unternehmen tätig werden?

Ja, als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutz-Auditor (DGI) kann ich diese Aufgabe für Ihr Unternehmen übernehmen. Dies ist besonders für Unternehmen ab 20 Mitarbeitern relevant, da hier eine gesetzliche Bestellungspflicht besteht.

Wie läuft die Zusammenarbeit bei IT-Verträgen ab?

Zunächst analysiere ich Ihre spezifischen Anforderungen und die Risikosituation. Dann entwickle ich gemeinsam mit Ihnen praxistaugliche Vertragsgestaltungen, die sowohl rechtssicher als auch geschäftsfördernd sind. Bestehende Verträge prüfe ich auf Schwachstellen und Optimierungsmöglichkeiten.

Was unterscheidet Sie von Großkanzleien?

Bei mir haben Sie immer direkten Kontakt zum Fachanwalt – hier bedient der Chef noch selbst. Sie müssen sich nicht mit wechselnden Ansprechpartnern oder langen Hierarchien auseinandersetzen. Gleichzeitig profitieren Sie von einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis und persönlicher Betreuung.

Bieten Sie auch Schulungen für Mitarbeiter an?

Ja, besonders im Bereich Datenschutz führe ich regelmäßig Mitarbeiterschulungen durch. Diese können als Präsenzveranstaltung in Ihrem Unternehmen oder per Videokonferenz stattfinden. Praxisnahe Schulungen helfen dabei, Rechtsverstöße zu vermeiden und das Bewusstsein für IT-Sicherheit zu stärken.

Wie gehen Sie mit Abmahnungen um?

Bei Abmahnungen ist schnelles und durchdachtes Handeln erforderlich. Ich prüfe zunächst die Berechtigung der Ansprüche und entwickle dann eine angemessene Reaktionsstrategie. Dabei geht es nicht nur um die juristische Abwehr, sondern auch um die Vermeidung weiterer Schäden für Ihr Unternehmen.

Können Sie bei internationalen IT-Rechtsfragen helfen?

Grundsätzlich ja, da viele IT-rechtliche Fragen grenzüberschreitende Aspekte haben. Besonders bei EU-weiten Sachverhalten wie der DSGVO oder bei US-amerikanischen Cloud-Diensten kann ich Sie beraten. Bei komplexen internationalen Fällen arbeite ich mit spezialisierten Kollegen im Ausland zusammen.

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