Externer Datenschutzbeauftragter für kleine Unternehmen

Professioneller Datenschutz ohne eigene Personalressourcen – Beratung per Telefon, Video oder E-Mail

Kurzfristige Verfügbarkeit und schnelle Rückmeldung innerhalb eines Werktags 
Individuelle Betreuung statt Massenabfertigung – maßgeschneidert für Ihr Unternehmen 
Zertifiziert als Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutz-Auditor (DGI)
externer datenschutzbeauftragter für kleine unternehmen

Datenschutz ohne zusätzliche Belastung

Wächst Ihr Unternehmen gerade über die 20-Mitarbeiter-Grenze hinaus? Haben Sie kürzlich von der gesetzlichen Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren?
Ein externer Datenschutzbeauftragter für kleine Unternehmen bietet Ihnen genau die Lösung, die Sie benötigen. Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten nach DSGVO und BDSG, ohne eigene Personalressourcen zu binden oder hohe Schulungskosten zu tragen.
Ich unterstütze Sie dabei, Datenschutz nicht als Hindernis, sondern als Erfolgsfaktor zu verstehen. Mein Ansatz liegt zwischen peniblem Perfektionismus und zu großer Liberalität – pragmatisch, lösungsorientiert und immer mit Blick auf Ihre unternehmerischen Ziele.
Besonders kritische Anforderungen setze ich zu 100 Prozent um. Bei weniger risikobehafteten Bereichen arbeite ich nach dem 80/20-Prinzip. So erhalten Sie maximale Rechtssicherheit bei minimalem Aufwand.
Ich biete flexible Beratungsmöglichkeiten per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail. Persönliche Termine vor Ort sind ebenfalls möglich, wenn Sie dies wünschen.

Leistungen

  • Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO
  • Implementierung digitaler Datenschutz-Management-Systeme
  • Erstellung und Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
  • Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)
  • Entwicklung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)
  • Mitarbeiterschulungen zu Datenschutzthemen
  • Beratung bei Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV)
  • Unterstützung bei Datenschutzvorfällen und Meldepflichten
  • Datenschutz-Audits für Kunden und Geschäftspartner
  • Compliance-Management und Dokumentation

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO

Als externer Datenschutzbeauftragter übernehme ich die gesetzlich vorgeschriebene Funktion nach Art. 37 DSGVO für Ihr Unternehmen. Die Bestellungspflicht besteht, sobald Sie mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, die ständig mit personenbezogenen Daten arbeiten. Ich unterstütze Sie bei der Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde und stehe als offizieller Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erhalten alle notwendigen Nachweise für Geschäftspartner, Kunden und Auditoren. Die externe Lösung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie keine eigenen Mitarbeiter schulen und freistellen müssen. Zudem profitieren Sie von meiner Unabhängigkeit und langjährigen Erfahrung. Meine Qualifikation als Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutz-Auditor (DGI) garantiert Ihnen fachlich fundierte Beratung auf höchstem Niveau.

Implementierung digitaler Datenschutz-Management-Systeme

Moderne Cloud-basierte Datenschutz-Management-Systeme erleichtern Ihnen die Umsetzung der DSGVO erheblich. Ich unterstütze Sie bei der Auswahl und Einführung einer passenden Software-Lösung für Ihr Unternehmen. Das System hilft Ihnen, alle datenschutzrelevanten Prozesse zentral zu dokumentieren und zu verwalten. Nach der Implementierung führe ich eine praxisnahe Schulung für Ihre Mitarbeiter durch. Viele meiner Mandanten berichten, dass sie erst durch das digitale System verstanden haben, was Datenschutz konkret für ihr Unternehmen bedeutet. Die Software macht komplexe Anforderungen übersichtlich und umsetzbar. Sie erhalten klare Aufgabenlisten, Fristen und Workflows. Ich begleite Sie während der gesamten Einführungsphase und stehe für Rückfragen zur Verfügung. Die Investition zahlt sich durch Zeitersparnis und Rechtssicherheit schnell aus.

Erstellung und Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO ist eine Ihrer Hauptpflichten als Verantwortlicher. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung eines vollständigen Verzeichnisses aller Datenverarbeitungsvorgänge in Ihrem Unternehmen. Dazu analysieren wir zusammen Ihre Geschäftsprozesse systematisch und dokumentieren alle relevanten Informationen. Das Verzeichnis enthält Angaben zu Zwecken, Kategorien betroffener Personen, Empfängern und Löschfristen. Ich aktualisiere das Verzeichnis kontinuierlich und passe es bei Änderungen in Ihrem Unternehmen an. Das Verzeichnis dient gleichzeitig als Grundlage für weitere Datenschutzmaßnahmen wie Risikoanalysen oder Schulungen.

Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)

Wenn Sie neue Technologien oder Verarbeitungsprozesse einführen, die ein hohes Risiko für die Rechte betroffener Personen darstellen, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich. Ich prüfe zunächst, ob eine DSFA in Ihrem Fall notwendig ist. Falls ja, unterstütze ich Sie bei der Abschätzung strukturiert und nachvollziehbar. Dabei identifizieren Sie potenzielle Risiken und bewerten deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere. Gemeinsam entwickeln wir geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung. Die DSFA wird vollständig dokumentiert und kann bei Bedarf der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Besonders bei der Einführung von KI-Systemen, Videoüberwachung oder umfangreichen Datenanalysen ist eine DSFA oft unerlässlich. Ich sorge dafür, dass Sie rechtssicher agieren und gleichzeitig Ihre innovativen Projekte umsetzen können.

Entwicklung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sind das Herzstück jeder Datenschutzstrategie nach Art. 32 DSGVO. Ich analysiere Ihre bestehenden Sicherheitsmaßnahmen und identifiziere Verbesserungspotenziale. Dabei berücksichtige ich Stand der Technik, Implementierungskosten und das Risiko Ihrer Datenverarbeitungen. Für Ihr Unternehmen entwickle ich einen maßgeschneiderten TOM-Katalog mit konkreten Umsetzungsempfehlungen. Die Maßnahmen umfassen IT-Sicherheit, Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Backup-Strategien und organisatorische Regelungen. Ich erkläre Ihnen verständlich, welche Maßnahmen zwingend erforderlich sind und wo Sie Spielräume haben.

Beratung bei Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV)

Wenn Sie externe Dienstleister einsetzen, die in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, benötigen Sie Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO. Ich prüfe bestehende Verträge auf DSGVO-Konformität und empfehle ggf. Änderungen mit Ihren Dienstleistern. Bei neuen Dienstleistern berate ich Sie bereits vor Vertragsschluss zu datenschutzrechtlichen Anforderungen. Sie erhalten Musterverträge und Checklisten für die wichtigsten Dienstleisterkategorien. Ich erkläre Ihnen, welche Klauseln zwingend erforderlich sind und worauf Sie besonders achten müssen. Auch die Auswahl geeigneter Dienstleister nach Kriterien der Datensicherheit gehört zu meiner Beratung. Sie erhalten klare Handlungsempfehlungen, mit welchen Anbietern Sie rechtssicher zusammenarbeiten können.

Datenschutz-Audits für Kunden und Geschäftspartner

Viele Geschäftspartner verlangen heute Nachweise über Ihre Datenschutz-Compliance. Ich führe Datenschutz-Audits durch und erstelle aussagekräftige Berichte für Ihre Kunden. Die Audits umfassen eine Prüfung Ihrer Datenschutzorganisation, technischen Maßnahmen und Dokumentation. Sie erhalten einen detaillierten Prüfbericht, den Sie Ihren Geschäftspartnern vorlegen können. Bei kurzfristigen Anfragen priorisiere ich Ihr Anliegen, um Geschäftsbeziehungen nicht zu gefährden. Ich begleite Sie auch bei Audits durch Ihre Kunden oder externe Prüfer. Meine Expertise als Datenschutz-Auditor (DGI) gibt Ihren Geschäftspartnern zusätzliche Sicherheit. Die Audit-Dokumentation zeigt, dass Sie Datenschutz ernst nehmen und professionell umsetzen.

Mitarbeiterschulungen zu Datenschutzthemen

Gut geschulte Mitarbeiter sind Ihre beste Versicherung gegen Datenschutzverstöße. Ich führe praxisorientierte Schulungen durch, die auf die konkrete Arbeitssituation Ihrer Mitarbeiter zugeschnitten sind. Die Schulungen können in Präsenz in Ihrem Unternehmen oder digital per Videokonferenz stattfinden. Alternativ biete ich digitale Schulungsmodule an, die Ihre Mitarbeiter zeitlich flexibel absolvieren können. Die Inhalte reichen von Grundlagen der DSGVO über den richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten bis zu Notfallprozeduren bei Datenpannen.

Unterstützung bei Datenschutzvorfällen und Meldepflichten

Datenpannen können in jedem Unternehmen auftreten – entscheidend ist die richtige Reaktion. Ich unterstütze Sie bei der Bewertung von Datenschutzvorfällen und prüfe, ob eine Meldepflicht besteht. Ich unterstütze Sie bei der erforderlichen Meldung an die Aufsichtsbehörde und bei der Kommunikation mit Betroffenen. Gemeinsam analysieren wir die Ursachen des Vorfalls und entwickeln Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Für die Zukunft erarbeiten wir Verbesserungen, um ähnliche Vorfälle zu vermeiden. Ich dokumentiere den gesamten Vorgang vollständig für Ihre Nachweispflichten. Meine Erfahrung hilft Ihnen, auch in Stresssituationen rechtssicher zu handeln und Bußgelder zu vermeiden.

Compliance-Management und Dokumentation

Umfassende Dokumentation ist im Datenschutz unverzichtbar für Ihre Rechenschaftspflicht. Ich entwickle ein systematisches Dokumentations- und Compliance-System für Ihr Unternehmen. Alle datenschutzrelevanten Prozesse, Entscheidungen und Maßnahmen werden strukturiert erfasst. Sie erhalten klare Vorgaben, welche Nachweise Sie führen müssen und wie lange diese aufzubewahren sind. Ich erstelle Vorlagen für wiederkehrende Dokumentationen und automatisierte Prozesse wo möglich. Bei Compliance-Prüfungen können Sie schnell auf alle erforderlichen Unterlagen zugreifen. Das System hilft Ihnen auch intern, Verantwortlichkeiten zu klären und Prozesse zu standardisieren. Ich überprüfe regelmäßig die Vollständigkeit Ihrer Dokumentation und weise Sie auf Lücken hin.

Beratungsprozess

Erstgespräch

Kontaktieren Sie mich per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular. Im Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und Ihren Bedarf. Sie erhalten eine erste Einschätzung und transparente Informationen zu Kosten und Ablauf.

Individuelle Lösungsentwicklung

Nach Ihrer Beauftragung erstelle ich ein maßgeschneidertes Konzept für Ihre Datenschutzorganisation. Wir klären alle offenen Fragen per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail – ganz wie es für Sie am besten passt.

Verlässliche Umsetzung und Betreuung

Ich setze alle vereinbarten Maßnahmen kurzfristig und zuverlässig um. Sie erhalten regelmäßige Updates zum Projektfortschritt. Auch nach der Implementierung stehe ich Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter kontinuierlich zur Verfügung – mit Rückmeldung innerhalb eines Werktags.

Portrait des Rechtsanwalt Giel

Meine Kanzlei

Ich habe mich auf IT-Recht und Datenschutzrecht fokussiert. Meine Kanzlei steht für individuelle Handwerksarbeit statt Massenabfertigung.
Als Fachanwalt für IT-Recht bringe ich umfassendes technisches und rechtliches Verständnis mit. Meine Zusatzqualifikationen als Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutz-Auditor (DGI) belegen meine fachliche Kompetenz.
Meine Mandanten schätzen besonders die kurzen Reaktionszeiten. Diese Serviceorientierung unterscheidet mich von vielen Mitbewerbern.
Besondere Erfahrung habe ich mit Agenturen, Softwarefirmen, Einzelhändlern und Onlineshops gesammelt. Auch Start-ups, Ingenieurbüros und mittelständische Unternehmen gehören zu meinem Mandantenstamm.
Meine Kanzlei nutzt moderne Technologie für effiziente Prozesse. Verschlüsselte Kommunikation und hochsichere Datenaustauschplattformen garantieren maximale Vertraulichkeit.
Als Inhaber berate und betreue ich Sie persönlich – hier bedient der Chef noch selbst. Sie haben immer denselben Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen und Ihre Anforderungen kennt.
Die Kombination aus juristischer Kompetenz, technischem Verständnis und unternehmerischer Erfahrung macht meine Beratung besonders wertvoll. Ich spreche Ihre Sprache und verstehe Ihre Geschäftsziele.

Ihre Vorteile

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet Ihnen erhebliche Vorteile gegenüber internen Lösungen. Sie sparen Personalkosten, Schulungsaufwand und Vertretungsregelungen.

Ich bringe langjährige Erfahrung und aktuelle Fachkenntnisse mit, die Sie intern nur mit erheblichem Aufwand aufbauen könnten. Meine Qualifikationen als TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und DGI-Auditor garantieren höchste fachliche Standards.

Die Unabhängigkeit eines externen Beraters ist ein weiterer wichtiger Faktor. Ich kann objektiv prüfen und beraten, ohne interne Interessenskonflikte berücksichtigen zu müssen.

Ihre Compliance-Risiken sinken deutlich durch professionelle Betreuung. Bußgelder und rechtliche Auseinandersetzungen werden vermieden. Bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden stehe ich Ihnen zur Seite.

Geschäftspartner und Kunden gewinnen Vertrauen, wenn Sie einen qualifizierten externen Datenschutzbeauftragten benennen können. Dies ist heute oft Voraussetzung für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann benötigt mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Die Bestellungspflicht besteht, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Auch bei besonderen Verarbeitungstätigkeiten wie Datenschutz-Folgenabschätzungen kann die Pflicht früher eintreten. Ich prüfe gerne im Erstgespräch, ob Sie betroffen sind.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Die Kosten richten sich nach Unternehmensgröße, Komplexität der Datenverarbeitung und gewünschtem Leistungsumfang. Im Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot. Die Investition ist deutlich geringer als die Kosten für einen internen Datenschutzbeauftragten einschließlich Schulungen und Freistellungen.

Wie funktioniert die Zusammenarbeit auf Distanz?

Die digitale Zusammenarbeit per Telefon, Videokonferenz und E-Mail ist heute Standard und funktioniert hervorragend. Dokumente tausche ich über sichere, verschlüsselte Plattformen aus. Bei Bedarf sind persönliche Termine in Ihrem Unternehmen selbstverständlich möglich. Die meisten Aufgaben lassen sich aber effizient remote erledigen.

Wie schnell können Sie mit der Betreuung beginnen?

Nach dem Erstgespräch und Ihrer Beauftragung kann ich in der Regel innerhalb weniger Tage starten. Bei dringenden Fällen – etwa kurzfristigen Audit-Anforderungen – priorisiere ich Ihr Anliegen. Die offizielle Bestellung und Meldung bei der Aufsichtsbehörde erfolgt unmittelbar nach Vertragsschluss.

Was passiert bei einem Datenschutzvorfall?

Bei Datenpannen bin ich schnell erreichbar und unterstütze Sie bei der Bewertung und Reaktion. Ich prüfe die Meldepflicht und erstelle bei Bedarf die erforderlichen Meldungen an die Aufsichtsbehörde.

Welche Qualifikationen bringen Sie als externer Datenschutzbeauftragter mit?

Ich bin Fachanwalt für IT-Recht sowie zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutz-Auditor (DGI). Ich habe umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen. Die Kombination aus juristischer und technischer Expertise ist meine Stärke.

Übernehmen Sie auch die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden?

Ja, als Ihr Datenschutzbeauftragter bin ich die offizielle Kontaktperson für Aufsichtsbehörden. Ich übernehme die Kommunikation, beantworte Anfragen und vertrete Ihre Interessen. Bei Prüfungen oder Beschwerden stehe ich Ihnen zur Seite und sorge für rechtssichere Reaktionen.

Wie oft findet die Betreuung statt?

Das hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab. Typischerweise gibt es regelmäßige Abstimmungstermine (monatlich oder quartalsweise) sowie anlassbezogene Beratung bei konkreten Fragen. Ich bin kontinuierlich für Sie erreichbar. Die Betreuungsintensität passt sich Ihrer Situation an.

Können Sie auch bei der Einführung von KI-Tools helfen?

Ja, die datenschutzkonforme Einführung von KI-Systemen wie ChatGPT, Claude oder anderen Tools gehört zu meinen Schwerpunkten. Ich prüfe die Zulässigkeit nach DSGVO und EU-KI-Verordnung, erstelle erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzungen und entwickle Nutzungsrichtlinien für Ihre Mitarbeiter. KI-Compliance ist heute ein zentrales Thema.

Was unterscheidet Sie von anderen Anbietern?

Meine Mandanten schätzen die persönliche Betreuung ohne Massenabfertigung. Sie haben immer denselben Ansprechpartner – den Chef persönlich. Ich antworte kurzfristig und setze Aufträge zuverlässig um. Mein pragmatischer Beratungsansatz als Enabler hilft Ihnen, Datenschutz als Erfolgsfaktor zu nutzen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist im Vergleich zu Mitbewerbern mit gleicher Qualifikation hervorragend.

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