DeepSeek datenschutzkonform im Unternehmen nutzen

Rechtssichere Integration chinesischer KI-Tools nach DSGVO 

Klare Rechtsgrundlagen für DeepSeek-Nutzung im Betrieb 
Praktische Compliance-Lösungen vom Fachanwalt für IT-Recht 
Beratung per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail möglich
deepseek datenschutz

Ihre Ansprüche durchsetzen

DeepSeek datenschutzkonform im Unternehmen nutzen – geht das überhaupt? Haben Sie bereits das chinesische KI-Modell entdeckt und fragen sich, ob der Einsatz für Ihr Unternehmen rechtlich tragbar ist?
Die Nutzung von DeepSeek wirft erhebliche datenschutzrechtliche Fragen auf. Der Datentransfer in Drittländer außerhalb der EU erfordert besondere Schutzmaßnahmen nach der DSGVO.
Viele Unternehmen erkennen das Potenzial von DeepSeek für ihre Geschäftsprozesse. Gleichzeitig möchten Sie keine Datenschutzverstöße riskieren. Ich berate Sie umfassend zur rechtskonformen Implementierung von DeepSeek in Ihrem Betrieb. Gemeinsam entwickeln wir tragfähige Lösungen, die Innovation und Datenschutz vereinen.
Dabei prüfe ich die konkreten Einsatzszenarien in Ihrem Unternehmen. Ich zeige Ihnen auf, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind. Mit meiner Unterstützung nutzen Sie DeepSeek rechtssicher und schützen Ihr Unternehmen vor Bußgeldern.

Leistungen

  • Datenschutzrechtliche Erstbewertung für DeepSeek-Einsatz
  • Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)
  • Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)
  • Vertragsgestaltung und Auftragsverarbeitung
  • Mitarbeiterschulungen zur DSGVO-konformen KI-Nutzung
  • Entwicklung von Nutzungsrichtlinien für DeepSeek
  • Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter

Detaillierte Leistungsbeschreibungen

Datenschutzrechtliche Erstbewertung für DeepSeek-Einsatz

Die datenschutzrechtliche Erstbewertung bildet die Grundlage für jeden DeepSeek-Einsatz. Ich analysiere zunächst, welche Daten Ihr Unternehmen über DeepSeek verarbeiten möchte. Dabei unterscheide ich zwischen personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnissen und öffentlichen Informationen. Jeder Anwendungsfall erfordert eine individuelle rechtliche Bewertung. Die Nutzung von DeepSeek für interne Recherchen ist anders zu beurteilen als die Verarbeitung von Kundendaten. Ich prüfe die spezifischen Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen. Diese fundierte Analyse schafft Rechtssicherheit für Ihre Entscheidung. Sie wissen danach genau, welche Schritte erforderlich sind.

Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nach Art. 35 DSGVO in vielen Fällen verpflichtend. Der Einsatz von KI-Systemen mit Drittlandbezug löst häufig diese Pflicht aus. Ich prüfe zunächst, ob für Ihren konkreten DeepSeek-Einsatz eine DSFA erforderlich ist. Die DSFA dokumentiert systematisch alle Risiken für betroffene Personen. Ich beschreibe die geplanten Verarbeitungsvorgänge detailliert. Dabei berücksichtige ich Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Datenverarbeitung.  Ich erstelle die DSFA praxisnah und verständlich. Sie erhalten ein Dokument, das Ihre Compliance-Bemühungen belegt.

Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)

Technische und organisatorische Maßnahmen sind das Herzstück jedes Datenschutzkonzepts. Nach Art. 32 DSGVO müssen Sie ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleisten. Ich entwickle für Sie einen maßgeschneiderten TOM-Katalog. Technische Maßnahmen können Verschlüsselung, Pseudonymisierung oder Zugriffskontrollen umfassen. Bei DeepSeek ist besonders die Frage relevant, welche Daten überhaupt an das System übermittelt werden. Ich berate Sie zur Implementierung von Datenminimierung und Input-Filterung. Organisatorische Maßnahmen regeln die Prozesse in Ihrem Unternehmen. Dazu gehören Nutzungsrichtlinien, Berechtigungskonzepte und Löschfristen. Ich helfe Ihnen, klare Verantwortlichkeiten zu definieren. 

Vertragsgestaltung und Auftragsverarbeitung

Die vertragliche Ausgestaltung der DeepSeek-Nutzung ist rechtlich anspruchsvoll. Wenn DeepSeek personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, liegt eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vor. Ich prüfe, ob diese Konstellation in Ihrem Fall gegeben ist. Problematisch ist häufig, dass DeepSeek-Anbieter eigene AGB verwenden. Ich verhandle die notwendigen Anpassungen oder entwickle Alternativlösungen. Auch die Haftungsregelungen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Im Schadensfall müssen klare Verantwortlichkeiten bestehen. Ich sorge dafür, dass Ihre Interessen vertraglich abgesichert sind. Die Vertragsgestaltung schafft Rechtssicherheit für beide Seiten. Sie können DeepSeek nutzen, ohne rechtliche Grauzonen zu betreten.

Mitarbeiterschulungen zur DSGVO-konformen KI-Nutzung

Ihre Mitarbeiter sind der entscheidende Faktor für datenschutzkonforme KI-Nutzung. Selbst das beste Schutzkonzept scheitert, wenn Mitarbeiter es nicht verstehen oder nicht beachten. Ich führe praxisnahe Schulungen durch, die Ihre Teams befähigen. Die Schulungen vermitteln zunächst Grundlagenwissen zur DSGVO. Ihre Mitarbeiter verstehen, warum Datenschutz wichtig ist und welche Konsequenzen Verstöße haben. Ich erkläre die Prinzipien der Datenverarbeitung verständlich. Besonders wichtig ist das Erkennen kritischer Situationen. Ihre Mitarbeiter müssen wissen, wann sie Rücksprache halten sollten. Ich sensibilisiere für typische Fehlerquellen und Risiken. Die Schulungen passe ich an Ihre Unternehmenskultur und die Branche an. Ihre Mitarbeiter erhalten keine theoretische Belehrung, sondern praxistaugliches Wissen.

Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter

Als externer Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Sie dauerhaft bei allen Datenschutzfragen. Die Bestellung ist für viele Unternehmen gesetzlich verpflichtend.  Ich bringe die erforderlichen Qualifikationen mit. Als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) sowie Datenschutz-Auditor (DGI) verfüge ich über umfassendes Fachwissen. Ich kenne die rechtlichen Anforderungen und deren praktische Umsetzung. Als Ihr externer DSB übernehme ich vielfältige Aufgaben. Ich überwache die Einhaltung der DSGVO in Ihrem Unternehmen. Bei neuen Projekten wie der DeepSeek-Implementierung berate ich Sie von Anfang an. Ich bin Ansprechpartner für Ihre Mitarbeiter und Behörden. Die externe Bestellung bietet Ihnen Flexibilität und Kosteneffizienz. Sie erhalten hochqualifizierte Unterstützung ohne die Fixkosten einer Vollzeitstelle. Ich arbeite bedarfsorientiert und reagiere schnell auf Ihre Anfragen.

Entwicklung von Nutzungsrichtlinien für DeepSeek

Klare Nutzungsrichtlinien schaffen Orientierung für Ihre Mitarbeiter. Diese Richtlinien definieren, wann und wie DeepSeek im Unternehmen eingesetzt werden darf. Ich entwickle für Sie ein verständliches und praktikables Regelwerk. Die Richtlinien legen fest, welche Arten von Anfragen erlaubt sind. Ich unterscheide zwischen verschiedenen Datenkategorien und Risikostufen. Öffentlich verfügbare Informationen erfordern andere Regeln als personenbezogene Daten. Auch die erlaubten Anwendungsfälle werden konkret benannt. Darf DeepSeek für Kundenanalysen genutzt werden? Ist die Verwendung für interne Dokumentation zulässig? Die Richtlinien beantworten diese Fragen eindeutig. Die Nutzungsrichtlinien werden in Ihr bestehendes Compliance-System integriert. Sie fügen sich nahtlos in Ihre Unternehmensabläufe ein.

Beratungsprozess

Ersteinschätzung

Kontaktieren Sie mich per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular. Ich höre mir Ihr Anliegen an und gebe Ihnen eine erste Einschätzung. 

Detailanalyse und Lösungsentwicklung

Nach unserem Erstgespräch analysiere ich Ihre Situation im Detail. Ich prüfe alle rechtlichen Aspekte der geplanten DeepSeek-Nutzung. Wir kommunizieren über Telefon, Videokonferenz oder E-Mail – ganz wie es für Sie am besten passt.

Umsetzung und Begleitung

Ich unterstütze Sie bei der praktischen Umsetzung aller Maßnahmen. Sie erhalten alle erforderlichen Dokumente und Konzepte. Auch nach der Implementierung stehe ich Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Portrait des Rechtsanwalt Giel

Kanzlei

Als Fachanwalt für IT-Recht verfüge ich über die höchste fachliche Qualifikation in diesem Bereich. Meine Zertifizierungen als Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutz-Auditor (DGI) belegen meine tiefgehende Expertise im Datenschutzrecht.
Seit vielen Jahren berate ich Unternehmen aus ganz Deutschland zu komplexen IT-rechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Der Einsatz neuer Technologien wie KI-Systeme gehört zu meinen Kernkompetenzen. Ich verstehe sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die technischen Zusammenhänge.
Meine Arbeitsweise zeichnet sich durch Praxisnähe und Lösungsorientierung aus. Ich entwickle keine theoretischen Konzepte, die im Alltag nicht funktionieren. Stattdessen erarbeite ich mit Ihnen Lösungen, die rechtssicher und gleichzeitig praktikabel sind. Datenschutz soll Ihr Geschäft nicht behindern, sondern ermöglichen.
Meine Mandanten kommen aus verschiedenen Branchen. Besonders häufig berate ich Agenturen, Softwareunternehmen und Einzelhändler mit Onlineshops. Diese Branchenkenntnisse helfen mir, Ihre spezifischen Herausforderungen schnell zu verstehen.
Neben der klassischen Einzelfallberatung biete ich auch die Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter an. In dieser Rolle begleite ich Unternehmen kontinuierlich bei allen Datenschutzfragen. Diese umfassende Betreuung schafft nachhaltige Rechtssicherheit.
Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre DeepSeek-Nutzung rechtssicher gestalten. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.

Ihre Vorteile

Die Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für IT-Recht bringt entscheidende Vorteile. Sie erhalten Beratung aus einer Hand – rechtliche und technische Aspekte werden gleichermaßen berücksichtigt. Diese ganzheitliche Perspektive ist bei komplexen KI-Themen unverzichtbar.
Durch meine Zertifizierungen als Datenschutzbeauftragter und Datenschutz-Auditor profitieren Sie von fundiertem Fachwissen. Ich kenne nicht nur die Gesetze, sondern auch deren praktische Anwendung in Unternehmen. Diese Kombination ist bei der Implementierung neuer Technologien besonders wertvoll.
Mein lösungsorientierter Ansatz unterscheidet sich von vielen übervorsichtigen Beratern. Ich suche aktiv nach Möglichkeiten, wie Sie DeepSeek rechtskonform nutzen können. Diese pragmatische Haltung hilft Ihnen, innovative Tools tatsächlich einzusetzen.
Das Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugt viele Mandanten. Sie erhalten hochqualifizierte Beratung zu fairen Konditionen. Das Erstgespräch ermöglicht Ihnen einen risikofreien Einstieg.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Nutzung von DeepSeek überhaupt DSGVO-konform möglich?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann DeepSeek DSGVO-konform genutzt werden. Entscheidend ist, welche Daten verarbeitet werden und welche Schutzmaßnahmen implementiert sind. Für öffentlich verfügbare Informationen ohne Personenbezug ist der Einsatz meist unproblematisch. Bei personenbezogenen Daten müssen strenge Anforderungen erfüllt werden. Eine Einzelfallprüfung ist erforderlich. Ich berate Sie gerne zu Ihrem konkreten Einsatzszenario.

Benötige ich für den DeepSeek-Einsatz eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

In vielen Fällen ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich. Die Nutzung von KI-Systemen mit Drittlandbezug stellt häufig ein hohes Risiko dar. Nach Art. 35 DSGVO löst dies die DSFA-Pflicht aus. Die konkrete Pflicht hängt von der Art und Umfang der Datenverarbeitung ab. Ich prüfe für Sie, ob eine DSFA notwendig ist. Falls ja, erstelle ich diese vollständig für Sie.

Wie kann ich sicherstellen, dass meine Mitarbeiter DeepSeek richtig nutzen?

Klare Nutzungsrichtlinien und Schulungen sind der Schlüssel. Ihre Mitarbeiter müssen verstehen, welche Daten sie eingeben dürfen. Konkrete Beispiele und Handlungsanweisungen helfen im Alltag. Regelmäßige Auffrischungen sind sinnvoll. Ich entwickle für Sie verständliche Richtlinien und führe praxisnahe Schulungen durch. So schaffen Sie Rechtssicherheit im täglichen Betrieb.

Können Sie auch als externer Datenschutzbeauftragter für mein Unternehmen tätig werden?

Ja, ich biete die Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter an. Diese Dienstleistung umfasst die kontinuierliche Begleitung bei allen Datenschutzfragen. Als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) bringe ich alle erforderlichen Qualifikationen mit. Die externe Bestellung ist oft wirtschaftlicher als eine interne Stelle. Gerne bespreche ich mit Ihnen die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit.

Wie läuft die Beratung ab, wenn ich nicht vor Ort sein kann?

Die Beratung erfolgt vollständig digital. Wir kommunizieren per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail. Diese Arbeitsweise hat sich in vielen Jahren bewährt. Sie sparen Anfahrtszeiten und können flexibel an Besprechungen teilnehmen. Alle Dokumente tausche ich verschlüsselt mit Ihnen aus. Die räumliche Distanz beeinträchtigt die Beratungsqualität nicht.

Wie lange dauert die Implementierung eines Datenschutzkonzepts für DeepSeek?

Die Dauer hängt von der Komplexität Ihres Unternehmens ab. Für kleine Unternehmen mit überschaubaren Anwendungsfällen reichen oft wenige Wochen. Größere Organisationen mit komplexen Prozessen benötigen mehr Zeit. In dringenden Fällen kann ich Ihr Projekt priorisieren. Ich arbeite effizient und zielorientiert. Eine konkrete Zeitplanung erstellen wir gemeinsam nach der Erstanalyse.

Welche Branchen betreuen Sie hauptsächlich?

Ich habe langjährige Erfahrung mit Agenturen, Softwareunternehmen und Onlineshops. Diese Branchen stehen häufig vor KI-bezogenen Datenschutzfragen. Aber auch Unternehmen aus anderen Bereichen berate ich regelmäßig. Meine Expertise im IT-Recht ist branchenübergreifend anwendbar. Für Ihr spezifisches Geschäftsmodell entwickle ich passende Lösungen.

Was passiert, wenn die Datenschutzbehörde Fragen zu unserer DeepSeek-Nutzung hat?

Mit einer sorgfältigen Dokumentation sind Sie auf Aufsichtsbehördenanfragen vorbereitet. Die Datenschutz-Folgenabschätzung und das TOM-Konzept belegen Ihre Compliance-Bemühungen. Ich unterstütze Sie bei der Kommunikation mit Behörden. Meine rechtliche Expertise hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Als Ihr Anwalt vertrete ich Ihre Interessen gegenüber den Aufsichtsbehörden.

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