Claude datenschutzkonform im Unternehmen nutzen

Rechtssichere Nutzung von Claude AI in Ihrem Unternehmen

Praxisnahe Lösungen für den rechtssicheren Einsatz von KI-Assistenten 
Beratung durch Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzbeauftragten (TÜV)
Flexible digitale Beratung per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail
claude datenschutz

Ihre Ansprüche durchsetzen

Nutzen Sie Claude AI in Ihrem Unternehmen und fragen Sie sich, ob dies datenschutzrechtlich zulässig ist? Möchten Sie die Produktivitätsvorteile moderner KI-Tools nutzen, ohne gegen die DSGVO zu verstoßen?
Die Nutzung von Claude AI und ähnlichen KI-Assistenten wirft wichtige Fragen zum Datenschutz auf. Welche personenbezogenen Daten dürfen Sie in die KI-Systeme eingeben? Wie müssen Verträge zur Auftragsverarbeitung gestaltet sein? Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind erforderlich?
Ich unterstütze Sie dabei, Claude AI rechtskonform in Ihrem Unternehmen einzusetzen. Mit meiner Qualifikation als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) kenne ich sowohl die technischen Grundlagen als auch die rechtlichen Anforderungen.
Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die Ihre betrieblichen Abläufe optimiert und gleichzeitig alle datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt. Sie erhalten klare Handlungsempfehlungen, mit denen Sie Claude AI sicher nutzen können.

Leistungen

  • DSGVO-Compliance-Prüfung für den Einsatz von Claude AI
  • Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen und Datenschutzvereinbarungen
  • Risikoanalyse und Dokumentation nach Art. 35 DSGVO
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter zum datenschutzkonformen Umgang mit KI-Tools
  • Entwicklung von Nutzungsrichtlinien und internen Datenschutzanweisungen
  • Beratung zur Datentransfer-Problematik bei US-Anbietern
  • Laufende Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter für KI-Projekte

Detaillierte Leistungsbeschreibungen

DSGVO-Compliance-Prüfung für den Einsatz von Claude AI

Die rechtskonforme Nutzung von Claude AI beginnt mit einer umfassenden Prüfung Ihrer geplanten Anwendungsfälle. Ich analysiere, welche Arten von Daten Sie in das System eingeben möchten und bewerte das datenschutzrechtliche Risiko. Dabei berücksichtige ich die spezifischen Funktionsweisen von Claude AI, die Datenverarbeitungsprozesse des Anbieters und die geltenden Datenschutzbestimmungen. Sie erhalten eine detaillierte Einschätzung, welche Nutzungsszenarien unbedenklich sind und wo besondere Vorsicht geboten ist. Personenbezogene Daten, sensible Geschäftsinformationen und vertrauliche Inhalte erfordern unterschiedliche Schutzmaßnahmen. Ich zeige Ihnen konkret, welche Daten Sie in Claude AI eingeben dürfen und welche Informationen besser durch andere Systeme verarbeitet werden sollten.

Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen und Datenschutzvereinbarungen

Wenn Sie Claude AI zur Verarbeitung personenbezogener Daten einsetzen, benötigen Sie einen rechtssicheren Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Ich prüfe die vom Anbieter bereitgestellten Vertragsunterlagen auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit. Dabei achte ich darauf, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte enthalten sind und Ihre Interessen als Auftraggeber ausreichend geschützt werden. Die Vereinbarung muss klar regeln, welche Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden dürfen. Auch die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien müssen eindeutig festgelegt sein. Ich unterstütze Sie bei der Verhandlung und Anpassung der Vertragsklauseln, falls die Standardvereinbarungen des Anbieters nicht ausreichen.

Risikoanalyse und Dokumentation nach Art. 35 DSGVO

Der Einsatz von KI-Systemen wie Claude AI kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erforderlich machen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie umfangreiche personenbezogene Daten verarbeiten oder Profile erstellen. Ich bewerte zunächst, ob in Ihrem konkreten Fall eine Folgenabschätzung notwendig ist. Falls eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, führe ich diese strukturiert und systematisch durch. Dabei identifiziere ich alle Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen. Die Analyse umfasst technische, organisatorische und rechtliche Aspekte der geplanten Datenverarbeitung.
Ich bewerte die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Datenschutzverletzungen. Anschließend entwickle ich gemeinsam mit Ihnen geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung. Diese können technischer Natur sein, etwa durch Verschlüsselung oder Pseudonymisierung, oder organisatorische Vorkehrungen wie Zugriffsbeschränkungen umfassen.

Schulung Ihrer Mitarbeiter zum datenschutzkonformen Umgang mit KI-Tools

Die beste Datenschutzstrategie nützt nichts, wenn Ihre Mitarbeiter sie nicht verstehen und umsetzen. Deshalb biete ich praxisorientierte Schulungen zum datenschutzkonformen Umgang mit Claude AI an. Die Schulungen können als Präsenzveranstaltung oder als Online-Seminar durchgeführt werden. Ihre Mitarbeiter lernen, welche Arten von Informationen sie in Claude AI eingeben dürfen und welche nicht. Ich erkläre anhand konkreter Beispiele aus Ihrem Arbeitsalltag, wo die Grenzen liegen. Besondere Aufmerksamkeit widme ich sensiblen Daten wie Gesundheitsinformationen, Finanzdaten oder personenbezogenen Mitarbeiterdaten. Die Schulung vermittelt auch, wie man versehentliche Datenschutzverstöße vermeidet. Viele Probleme entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissenheit oder Unachtsamkeit. Durch praktische Übungen und Fallbeispiele entwickeln Ihre Mitarbeiter ein Gespür für datenschutzrelevante Situationen.

Entwicklung von Nutzungsrichtlinien und internen Datenschutzanweisungen

Klare interne Regelungen sind das Fundament für datenschutzkonformen KI-Einsatz. Ich entwickle für Sie maßgeschneiderte Nutzungsrichtlinien, die speziell auf den Einsatz von Claude AI zugeschnitten sind. Diese Richtlinien definieren verbindlich, wie Ihre Mitarbeiter das Tool nutzen dürfen. Die Nutzungsrichtlinien enthalten konkrete Handlungsanweisungen für typische Arbeitsszenarien. Sie beschreiben, welche Aufgaben mit Claude AI erledigt werden dürfen und wo alternative Werkzeuge zu verwenden sind. Auch der Umgang mit vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten wird präzise geregelt.

Laufende Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter für KI-Projekte

Datenschutz ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Als externer Datenschutzbeauftragter betreue ich Ihr Unternehmen langfristig bei allen Fragen rund um den Einsatz von Claude AI und anderen KI-Tools. Sie profitieren von meiner Qualifikation als Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutz-Auditor (DGI). Ich überwache die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen. Dazu gehören regelmäßige Kontrollen, die Überprüfung neuer Anwendungsfälle und die Bewertung von Änderungen bei den genutzten KI-Systemen. Sie erhalten zeitnah Rückmeldungen und Handlungsempfehlungen.

Beratung zur Datentransfer-Problematik bei US-Anbietern

Claude AI wird von Anthropic, einem US-amerikanischen Unternehmen, betrieben. Die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA unterliegt besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Ich berate Sie umfassend zu dieser komplexen Rechtslage und den verfügbaren Lösungsansätzen. Mögliche Lösungsansätze umfassen Standardvertragsklauseln, ergänzende Schutzmaßnahmen und die Minimierung übermittelter Daten. Ich bewerte für Ihren konkreten Anwendungsfall, welche Kombination von Maßnahmen erforderlich ist. Die Beratung berücksichtigt auch praktische Aspekte wie Kosten und Umsetzbarkeit.

Beratungsprozess

Erstgespräch

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf – per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular. Im Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation und klären Ihre Fragen zum Thema Claude Datenschutz. Ich erläutere Ihnen, welche Schritte für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.

Individuelle Analyse

Basierend auf Ihren Anforderungen führe ich eine maßgeschneiderte Analyse durch. Ich prüfe Ihre geplante oder bestehende Nutzung von Claude AI und identifiziere datenschutzrechtliche Anforderungen. Sie erhalten eine klare Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen – digital per Videokonferenz oder Telefon.

Umsetzung und Begleitung

Ich unterstütze Sie bei der Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen. Von der Vertragsprüfung über Schulungen bis zur Dokumentation – Sie erhalten alle erforderlichen Leistungen aus einer Hand. Die Zusammenarbeit erfolgt flexibel über die von Ihnen bevorzugten digitalen Kanäle.

Portrait des Rechtsanwalt Giel

Kanzlei

Meine Kanzlei hat sich auf IT-rechtliche Themen und Datenschutz konzentriert. Ich arbeite für Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Besondere Erfahrung habe ich in der Beratung von Softwarefirmen, Agenturen und Online-Händlern gesammelt.
Der Einsatz von KI-Tools wie Claude AI gehört zu den aktuellen Herausforderungen im Datenschutzrecht. Ich verfolge die technologischen Entwicklungen und rechtlichen Diskussionen in diesem Bereich kontinuierlich. Dadurch kann ich Sie stets auf dem neuesten Stand beraten.
Meine Arbeitsweise ist pragmatisch und lösungsorientiert. Ich verstehe mich als „Enabler“, der Datenschutz nicht als Hindernis sieht, sondern praktikable Wege aufzeigt. Ziel ist es, dass Sie moderne Technologien nutzen können, ohne gegen rechtliche Vorgaben zu verstoßen. Für die Beratung nutze ich moderne Kommunikationsmittel. Videokonferenzen, Telefonate und verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ermöglichen eine effiziente Zusammenarbeit über Distanz. Sie müssen nicht extra anreisen, sondern können die Beratung bequem von Ihrem Büro aus in Anspruch nehmen.
Ich arbeite persönlich und individuell. Bei mir gibt es keine Massenabfertigung, sondern Handwerksarbeit, die mit moderner Technik effizient umgesetzt wird. Sie haben immer einen festen Ansprechpartner, der Ihre Situation und Ihr Unternehmen kennt.
Ich freue mich darauf, Sie bei der datenschutzkonformen Nutzung von Claude AI zu unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, die rechtlich sicher und praktisch umsetzbar sind. Nutzen Sie die Chancen moderner KI-Technologie mit der Gewissheit, auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen.

Ihre Vorteile

Der Einsatz von KI-Tools wie Claude AI bietet erhebliche Produktivitätsvorteile. Gleichzeitig sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen komplex und ändern sich ständig. Eine spezialisierte rechtliche Beratung verschafft Ihnen Rechtssicherheit und ermöglicht die volle Nutzung der technologischen Möglichkeiten.
Mit meiner Unterstützung vermeiden Sie kostspielige Datenschutzverstöße und Bußgelder. Die Aufsichtsbehörden verschärfen ihre Kontrollen kontinuierlich, besonders beim Einsatz neuer Technologien. Eine proaktive datenschutzrechtliche Begleitung schützt Ihr Unternehmen präventiv.
Sie gewinnen Sicherheit in der Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern. Immer mehr Unternehmen fordern von ihren Vertragspartnern Nachweise über angemessene Datenschutzmaßnahmen. Mit professioneller Beratung können Sie diese Anforderungen erfüllen und Vertrauen aufbauen.
Die Investition in datenschutzrechtliche Beratung zahlt sich mehrfach aus. Sie vermeiden nicht nur rechtliche Risiken, sondern optimieren auch Ihre Geschäftsprozesse. Eine durchdachte Datenschutzstrategie schafft klare Strukturen und effiziente Abläufe bei der Nutzung von KI-Tools.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Nutzung von Claude AI grundsätzlich DSGVO-konform möglich?

Ja, die Nutzung von Claude AI kann grundsätzlich DSGVO-konform erfolgen. Entscheidend ist, wie Sie das Tool einsetzen und welche Daten Sie verarbeiten. Bei reinen Textgenerierungen ohne personenbezogene Daten bestehen in der Regel keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Wenn Sie jedoch personenbezogene Daten eingeben, müssen Sie zusätzliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören ein Auftragsverarbeitungsvertrag, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sowie gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Ich prüfe Ihren konkreten Anwendungsfall und zeige Ihnen, wie Sie Claude AI rechtskonform nutzen können.

Benötige ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag für die Nutzung von Claude AI?

Wenn Sie über Claude AI personenbezogene Daten verarbeiten, benötigen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Kundendaten, Mitarbeiterinformationen oder andere persönliche Informationen in das System eingeben. Der Vertrag muss die Art und den Zweck der Datenverarbeitung regeln sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien festlegen.

Wie gehe ich mit der Problematik des Datentransfers in die USA um?

Die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA erfordert besondere Maßnahmen. Sie müssen prüfen, ob die vom Anbieter getroffenen Garantien ausreichen oder ob zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Mögliche Lösungsansätze umfassen Standardvertragsklauseln, technische Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung oder die Minimierung übermittelter Daten. Ich analysiere die konkrete Rechtslage für Ihren Anwendungsfall und entwickle eine rechtssichere Strategie.

Welche Daten darf ich in Claude AI eingeben und welche nicht?

Grundsätzlich gilt: Je sensibler die Daten, desto höher sind die Anforderungen. Öffentlich verfügbare Informationen oder allgemeine Geschäftsdaten ohne Personenbezug besitzen die geringste Sensibilität und können in der Regel ohne größere Bedenken genutzt werden. Bei personenbezogenen Daten müssen Sie vorsichtiger sein und die DSGVO-Anforderungen beachten. Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen erfordern ebenfalls besondere Aufmerksamkeit. Ich entwickle für Sie einen Katalog, welche Datenarten Sie für Ihre spezifischen Zwecke nutzen dürfen.

Muss ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen?

Ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erforderlich ist, hängt von Ihrem konkreten Einsatzszenario ab. Wenn Sie umfangreiche systematische Verarbeitungen personenbezogener Daten durchführen oder besonders sensible Informationen verarbeiten, kann eine Folgenabschätzung notwendig sein. Dies gilt insbesondere bei automatisierten Entscheidungsprozessen oder Profiling. Bei einfachen Anwendungsfällen ohne umfangreiche Datenverarbeitung ist eine Folgenabschätzung oft nicht erforderlich.

Wie informiere ich meine Kunden über die Nutzung von Claude AI?

Wenn Sie Claude AI zur Verarbeitung von Kundendaten einsetzen, müssen Sie dies in Ihrer Datenschutzerklärung transparent darstellen. Die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO verlangen, dass Sie Betroffene über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung aufklären. Dazu gehört auch die Information über den Einsatz von KI-Tools und die mögliche Übermittlung von Daten an Drittanbieter.

Wie schule ich meine Mitarbeiter im Umgang mit Claude AI?

Effektive Mitarbeiterschulungen sind essentiell für datenschutzkonformen KI-Einsatz. Ich biete praxisorientierte Schulungen an, die speziell auf die Nutzung von Claude AI zugeschnitten sind. Die Schulungen können als Präsenzveranstaltung, als Online-Seminar oder als Kombination durchgeführt werden. Ihre Mitarbeiter lernen, welche Daten sie eingeben dürfen und welche nicht. Anhand konkreter Beispiele aus Ihrem Arbeitsalltag vermittle ich das notwendige Wissen. Nach der Schulung erhalten Sie Schulungsunterlagen und Checklisten für den täglichen Gebrauch.

Kann ich Claude AI auch nutzen, wenn ich keinen Datenschutzbeauftragten habe?

Ja, die Nutzung von Claude AI ist auch ohne bestellten Datenschutzbeauftragten möglich. Allerdings müssen Sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen trotzdem erfüllen. Die Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO liegt beim Unternehmen, unabhängig davon, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt ist. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße oder bei bestimmten Verarbeitungstätigkeiten ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Ich prüfe, ob für Ihr Unternehmen eine Bestellpflicht besteht.

Wie unterscheidet sich die Beratung per Videokonferenz von einem Vor-Ort-Termin?

Die Qualität der Beratung ist bei einer Videokonferenz genauso hoch wie bei einem persönlichen Treffen. Alle relevanten Dokumente können digital ausgetauscht und gemeinsam besprochen werden. Die digitale Beratung spart Ihnen Zeit und Reisekosten. Sie können die Besprechung bequem von Ihrem Büro aus führen und müssen keine Anfahrtswege einplanen. Ich nutze sichere Videokonferenz-Systeme, die den Datenschutzanforderungen entsprechen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Was kostet die Beratung zum Thema Claude Datenschutz?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der benötigten Leistungen und der Komplexität Ihres Falls. Im Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation und ich kann Ihnen eine erste Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten geben.

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