Zoom datenschutzkonform im Unternehmen einsetzen
Professionelle Beratung zur DSGVO-konformen Nutzung von Zoom – auch per Telefon oder Videokonferenz

Zoom rechtssicher nutzen
Nutzen Sie Zoom für Videokonferenzen und fragen Sie sich, ob Ihr Unternehmen dabei alle Datenschutzanforderungen erfüllt? Sind Sie unsicher, welche Einstellungen Sie vornehmen müssen, um die DSGVO einzuhalten?
Als Unternehmen tragen Sie die Verantwortung dafür, dass personenbezogene Daten Ihrer Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner während Videokonferenzen geschützt werden. Die Datenschutz-Grundverordnung stellt klare Anforderungen an den Einsatz von Videokonferenz-Tools wie Zoom.
Ich unterstütze Sie dabei, Zoom rechtskonform in Ihrem Unternehmen zu nutzen. Mit meiner Qualifikation als Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Fachanwalt für IT-Recht begleite ich Sie durch alle notwendigen Schritte.
Die rechtssichere Nutzung von Zoom schützt Ihr Unternehmen vor Bußgeldern und Abmahnungen. Gleichzeitig schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Geschäftspartnern und Kunden.
Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die Datenschutz nicht als Hindernis versteht, sondern als sinnvolle Absicherung für Ihre digitale Kommunikation. Meine Beratung erfolgt bundesweit – per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail.Leistungen
- Rechtliche Bewertung Ihrer aktuellen Zoom-Nutzung
- Erstellung eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) mit Zoom
- DSGVO-konforme Konfiguration der Zoom-Einstellungen
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Zoom-Nutzung
- Schulung Ihrer Mitarbeiter zum datenschutzkonformen Umgang mit Zoom
- Erstellung von Datenschutzhinweisen für Zoom-Teilnehmer
- Prüfung alternativer Videokonferenz-Tools
- Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
Detaillierte Leistungsbeschreibungen
Beratungsprozess

Kanzlei
Als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) verfüge ich über die notwendige Expertise für die rechtssichere Nutzung digitaler Tools.
Ich habe die Zertifizierung zum Datenschutz-Auditor (DGI) absolviert und bilde mich kontinuierlich fort. Meine Qualifikation als Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) ermöglicht es mir, rechtliche Anforderungen mit betriebswirtschaftlichen Überlegungen zu verbinden.
Ich arbeite mit modernen Kommunikationsmitteln wie Videokonferenzen und verschlüsselter E-Mail-Kommunikation. Dadurch sind persönliche Treffen vor Ort nicht zwingend erforderlich.
Meine Mandanten schätzen die schnelle Reaktionszeit und die persönliche Betreuung. Ich arbeite nicht nach dem Prinzip der Massenabfertigung, sondern nehme mir Zeit für jedes Unternehmen. Rückmeldungen erhalten Sie in der Regel innerhalb eines Werktags.
Mein Ansatz ist pragmatisch und lösungsorientiert. Ich sehe Datenschutz nicht als Hindernis, sondern als sinnvolle Absicherung.
Die Zusammenarbeit gestalte ich so effizient wie möglich. Ich nutze moderne Software und digitale Prozesse, ohne dabei die persönliche Note zu verlieren. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt.
Ihre Vorteile
Die Zusammenarbeit mit einem auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt bringt mehrere Vorteile. Sie erhalten rechtliche Beratung und praktische Umsetzungshilfe aus einer Hand. Ich verstehe sowohl die technischen als auch die juristischen Aspekte von Videokonferenz-Tools.
Als Fachanwalt für IT-Recht kenne ich die aktuellen rechtlichen Entwicklungen. Ich verfolge die Rechtsprechung zu Videokonferenzen und Datentransfers in Drittländer. Dieses Wissen fließt direkt in meine Beratung ein.
Meine Zertifizierung als Datenschutzbeauftragter (TÜV) belegt die fachliche Kompetenz im Datenschutzrecht. Ich kenne die Anforderungen der Aufsichtsbehörden und weiß, worauf sie bei Prüfungen achten. Das schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen.
Häufig gestellte Fragen
Ist die NutzIst die Nutzung von Zoom grundsätzlich DSGVO-konform möglich?ung von Zoom grundsätzlich DSGVO-konform möglich?
Ja, Zoom kann DSGVO-konform genutzt werden, wenn Sie die richtigen Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags mit Zoom sowie die richtige Konfiguration der Datenschutz-Einstellungen. Sie müssen die Teilnehmer über die Datenverarbeitung informieren und deren Einwilligung einholen, wenn erforderlich. Mit der richtigen Beratung können Sie Zoom rechtssicher einsetzen. Ich unterstütze Sie dabei, alle notwendigen Schritte umzusetzen.
Welche Zoom-Version ist aus Datenschutzsicht empfehlenswert?
Für Unternehmen in Deutschland ist grundsätzlich die Business-Version von Zoom zu empfehlen. Diese bietet erweiterte Datenschutz-Einstellungen und ermöglicht den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags.
Muss ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Zoom abschließen?
Ja, ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist erforderlich. Zoom verarbeitet als Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag. Der AVV regelt die Verantwortlichkeiten und Pflichten von Zoom als Auftragsverarbeiter. Zoom stellt einen Standard-AVV bereit, den Sie als Unternehmenskunde abschließen können. Ich prüfe den Vertrag für Sie und erkläre die wichtigsten Punkte.
Welche Informationspflichten habe ich gegenüber Meeting-Teilnehmern?
Sie müssen Teilnehmer nach Art. 13 DSGVO transparent über die Datenverarbeitung informieren. Dazu gehören Angaben zum Verantwortlichen, zum Zweck der Verarbeitung und zur Rechtsgrundlage. Sie müssen erklären, welche Daten erfasst werden und wie lange diese gespeichert werden. Auch Informationen zu Empfängern der Daten und zu Betroffenenrechten sind erforderlich. Die Informationen sollten vor Beginn des Meetings verfügbar sein. Ich erstelle für Sie rechtskonforme Datenschutzhinweise, die Sie verwenden können.
Brauche ich eine Einwilligung der Teilnehmer für Zoom-Meetings?
Das kommt auf den Kontext an. Für normale Geschäftsmeetings mit Mitarbeitern oder Geschäftspartnern ist meist keine Einwilligung erforderlich. Hier greift oft Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) oder lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Bei Aufzeichnungen von Meetings ist jedoch fast immer eine Einwilligung notwendig. Auch bei Meetings mit sensiblen Inhalten sollten Sie eine Einwilligung einholen.
Können Sie Unternehmen in ganz Deutschland beraten?
Ja, ich betreue Mandanten in ganz Deutschland. Die Beratung erfolgt bequem per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail. Persönliche Treffen vor Ort sind nicht zwingend erforderlich. Diese digitale Arbeitsweise hat sich bewährt und spart Ihnen Zeit und Kosten. Ich nutze sichere Kommunikationswege wie verschlüsselte E-Mails. Viele meiner Mandanten habe ich noch nie persönlich getroffen – die Zusammenarbeit funktioniert trotzdem hervorragend. Sie erhalten die gleiche Beratungsqualität wie bei einem lokalen Anwalt.
Wie lange dauert die Umsetzung der Datenschutz-Maßnahmen für Zoom?
Das hängt vom Umfang der erforderlichen Maßnahmen ab. Eine grundlegende rechtliche Bewertung und Konfigurationsberatung kann innerhalb weniger Tage erfolgen. Die Erstellung eines AVV und von Datenschutzhinweisen benötigt ebenfalls nur kurze Zeit. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder Mitarbeiterschulungen erfordern mehr Zeit. In der Regel können Sie innerhalb von wenigen Wochen alle wesentlichen Schritte umsetzen. Ich passe das Tempo an Ihre Bedürfnisse an.
Was kostet die Beratung zur datenschutzkonformen Zoom-Nutzung?
Die Kosten hängen vom Umfang der Beratung ab. Ein Erstgespräch biete ich immer an. Für eine rechtliche Ersteinschätzung mit Konfigurationsberatung können Sie mit einem überschaubaren Betrag rechnen. Umfangreichere Leistungen wie die Erstellung einer DSFA oder Mitarbeiterschulungen werden entsprechend berechnet. Ich biete ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis im Vergleich zu größeren Kanzleien. Im Erstgespräch besprechen wir Ihren Bedarf und ich nenne Ihnen einen transparenten Preis. Sie haben volle Kostenkontrolle ohne versteckte Gebühren.
Was passiert, wenn ich Zoom ohne ausreichende Datenschutz-Maßnahmen nutze?
Ohne angemessene Datenschutz-Maßnahmen riskieren Sie Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden. Zusätzlich drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Datenschutzverbände. Auch Reputationsschäden sind möglich, wenn Datenschutzverstöße bekannt werden. Der Aufwand für nachträgliche Korrekturen ist meist größer als präventive Maßnahmen. Mit meiner Beratung schützen Sie Ihr Unternehmen vor diesen Risiken.