Der Fachanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Fachanwalt für IT-Recht seit Dezember 2010
Herrn Rechtsanwalt Marc Oliver Giel wurde im
Dezember 2010 der Titel "Fachanwalt für
Informationstechnologierecht" von der
Rechtsanwaltskammer Frankfurt/M. verliehen.
Mit Stand 01.01.2011 gibt es insgesamt 20
verschiedene Fachanwaltstitel. Jeder
Rechtsanwalt, der die besonderen Fähigkeiten
nachweist, kann maximal drei
verschiedene Fachanwaltstitel führen.
Anzahl der Fachanwälte für IT-Recht
Fachanwälte für Informationstechnologierecht gibt
es noch nicht viele. Anfang Februar 2011 waren im
Zuständigkeitsgebiet der Rechtsanwaltskammer
Frankfurt/M. lediglich 22 Fachanwälte für
IT-Recht zugelassen.
Theoretische Kenntnisse
§ 4 der Fachanwaltsordnung (FAO) schreibt vor, dass
die besonderen theoretischen Kenntnisse an einem
auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden
anwaltsspezifischen Lehrgang erworben werden
müssen. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss
mindestens 120 Zeitstunden
betragen, wobei hierin die Leistungskontrollen
nicht nicht eingerechnet sind. Es sind mindestens
drei schriftliche
Leistungskontrollen aus verschiedenen
Bereichen des Lehrgangs erfolgreich zu absolvieren,
wobei die Kontrollen in der Regel je fünf
Zeitstunden umfassen.
Praktische Kenntnisse
§ 5 der Fachanwaltsordnung (FAO) schreibt vor, dass
besondere praktische Erfahrungen innerhalb der
letzten drei Jahre vor Antragstellung im
Fachgebiete persönlich und weisungsfrei bearbeitet
werden müssen.
Beim Fachanwalt für Informationstechnologierecht müssen insgesamt mindestens 50 verschiedene Fälle bearbeitet worden sein.
Beim Fachanwalt für Informationstechnologierecht müssen insgesamt mindestens 50 verschiedene Fälle bearbeitet worden sein.
Besondere Kenntnisse
Für das Fachgebiet Informationstechnologierecht
sind nach § 14k FAO besondere Kenntnisse u.a.
nachzuweisen in den Bereichen:
- Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
- Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
- Recht des Datenschutzes,
- Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste.
Fortbildung des Fachanwalts für IT-Recht
Der Fachanwalt muss sich jährlich mindestens im
Umfang von 10 Zeitstunden im
fachspezifischen Bereich fortbilden.
Kanzlei
Darmstädter Str. 6564807 Dieburg
Telekommunikation
Fon 06071 - 928 135Fax 06071 - 928 136
